Baustop beantragen

Hallo.

Bin Bauzeichner von Beruf und lebe in Ausland (Portugal).
Habe für ein Bauprojekt firma ein komplettes Bauprojekt gezeichnet und alle Ideen an diese Projekt sind ganz allein von mir kreiert.
Mein Problem.
Die Firma hat mein komplett Arbeit übernommen doch bisher kein „pfenig“ bezahlt und auch nach mehrerer Ermahnung (nicht offiziell von anwalt) nicht reagiert.
Kann ich ein Baustop beantragen?
Wir haben kein Vertrag gemacht oder ein kosten voranschlag, da ich schon mal ein Projekt gemacht hatte und ich die Leute vertraut habe.
Mein Problem ist das sehr weit weg bin. Es ist jetzt fast ein Jahr her.

Gruß
Carlos

Du hast das Projekt auch da gemacht? Dann würde ich mich an die zuständigen Behörden wenden.

Hallo Carlos,

nein, das eine ist vom anderen unabhängig.

Für Deine Forderung gegenüber der Firma gibt es nur den üblichen zivilrechtlichen Weg: Mahnbescheid beantragen, bei Widerspruch Gerichtsverfahren durchziehen und dann vollstrecken lassen.

Wenn Dein Anspruch berechtigt ist (und das auch nachgewiesen werden kann), trägt der Schuldner die Kosten des Verfahrens, einschließlich denen des Anwalts, von dem Du Dich in Deutschland vertreten lässt und Deiner Flüge nach Deutschland, wenn persönliches Erscheinen angeordnet wird.

Portugiesisch sprechende Rechtsanwälte in Deutschland findest Du hier:

https://www.anwalt.de/

(Filter: „Portugiesisch“ - ‚português‘ wird nicht so gut verstanden).

Dass das ein Jahr her ist, ist überhaupt kein Problem. Ab drei Jahren muss man überlegen, was noch möglich ist, aber ein Jahr ist für Tante Justitia gar nichts.

Doch, habt ihr. Als der Bauunternehmer Dir sagte „Mach für uns das und das, Du bekommst dafür pauschal 12.000 €“) und Du dann gesagt hast: „Ok, das dauert aber ein wenig - reicht es, wenn ich die Zeichnungen Ende Mai liefere?“, und der Bauunternehmer antwortete: „Ja, ist gut“, war Euer Vertrag bereits abgeschlossen. Es ist dafür keine schriftliche Form notwendig.

Mach Dir nicht allzu viele Sorgen um den Beweis des Vertrags: Du kannst allemal nachweisen, dass Du geliefert hast, und das macht niemand, der bei Verstand ist, für Gotteslohn. Auch die Höhe des ausstehenden Honorars lässt sich anhand verkehrsüblicher Vereinbarungen belegen. Der Unternehmer, der jetzt die Backen dick macht, wird bald ein wenig Luft ablassen dürfen.

Lembranças

MM

Vielen dank.
Das Problem ist das gerichtlich finanziell zu durchstehen und ob du glaubst oder nicht es geht nur um 600 euro für ein 35 Wohnung Hochhaus Projekt.
Grundrisse und 3D Zeichnung.
Ist auf den ersten blick nicht viel aber so ein Projekt mache ich in 1 Woche und das ist dreist.
Deshalb ist das mit Gericht so eine sache die es die mühe nicht wert ist. Dachte ich könnte eine Baustop Bau Bauamt beantragen und das es etwas einfacher wäre .
Das Problem ist das, wenn du in Ausland bist musst du dir das Vertrauen erarbeiten und kannst nicht ein teil vorzahlung verlangen, da ansonsten der Kunde abspringt aus angst das Geld zu verlieren.
Denke ich muss auf dieses Geld verzichten.
Traurig ist das eine Firma das über 20 auf dem Markt ist sowas nötig hat.

Einzige Vorteil ist das ich das Modellund Projekt eventuell weiter verkaufen kann.

Ja im portugal

Ich glaube kaum man kann (auch in Portugal, was doch kein Drittweltland ist !) nach einem Grundriss und einer 3D-Zeichnung ein Bauvorhaben beginnen.
Das ersetzt doch keine Baugenehmigung, Statische Berechnung und Ausführungsplanung usw.

Und dein Problem ist, die Firma hat nicht bezahlt. Das ist Zivilrecht und das musst Du dann eben durchsetzen(lassen.

Einen Baustopp kannst Du nicht beantragen.
Selbst wenn die Genehmigung aufgrund deiner Unterlagen erteilt wurde (du kannst schwerlich Entwurfsverfasser sein, ich wette, auch in Portugal braucht man dazu eine Gefähigung (Architektur, Bauingenieur) so wäre das baurechtlich OK und es kann keinen Baustopp geben.
Ob Du dein Geld bekommst ist doch der Behörde egal, damit hat sie nichts zu tun.

Einen Baustopp kann die Behörde selbst veranlassen (Fehlende, falsche Unterlagen, Gefährdung usw) oder Nachbarn, die sich in ihren Rechten gestört fühlen.

MfG
duck313

Hi.
mir gehst um das geistige Eigentum des Modell und Raumverteilung das ich schützen wollte.
Jetzt gehst es nicht mehr, aber vor ein paar Jahre, wenn du 10 Jahre als Bauzeichner in ein Architekten Büro gearbeitet und das nachweisen könntest, warst du Automatisch Architekt und musstest nur das bei Architekten Kammer beantragen.
Als Bauzeichner könntest du damals ein Projekt bis glaube ich 2-3 Etagen komplett einreichen und hast kein Architekt gebraucht.
Natürlich was Ingenieur Arbeit anging hast du eine gebraucht für Statik. wie gesagt, jetzt geht es nicht mehr.
Bauzeichner macht Praktisch das gleiche wie Architekt.

Entwurfsverfasser und Einreicher/ Bauvorlageberechtigter bei der Genehmigungsbehörde müssen nicht identisch sein. Dass zu den einzureichenden Unterlagen dann noch etliches mehr gehört, als der architektonische Entwurf, ist eine andere Geschichte.
Fakt ist, dass der UP ein Urheberrecht an seinem Entwurf hat, das zu entlohnen ist.
In D gibt es dafür eine Honorarordnung (HOAI) an der man sich orientieren kann. Auch wenn man in diesem Fall kein zwar kein Architekt ist, aber eine ebenbürtige Teil- Leistung erbracht hat.

Dafür kann es evtl. günstig sein, den Anspruch vor einem Gericht in D geltend zu machen.

Das ist unbestritten. Und den könnte er ja auch durchsetzen, aber nicht mit Hilfe des Bauamtes.

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Danke . das war richtig hilfreich.