Hallo Carlos,
nein, das eine ist vom anderen unabhängig.
Für Deine Forderung gegenüber der Firma gibt es nur den üblichen zivilrechtlichen Weg: Mahnbescheid beantragen, bei Widerspruch Gerichtsverfahren durchziehen und dann vollstrecken lassen.
Wenn Dein Anspruch berechtigt ist (und das auch nachgewiesen werden kann), trägt der Schuldner die Kosten des Verfahrens, einschließlich denen des Anwalts, von dem Du Dich in Deutschland vertreten lässt und Deiner Flüge nach Deutschland, wenn persönliches Erscheinen angeordnet wird.
Portugiesisch sprechende Rechtsanwälte in Deutschland findest Du hier:
https://www.anwalt.de/
(Filter: „Portugiesisch“ - ‚português‘ wird nicht so gut verstanden).
Dass das ein Jahr her ist, ist überhaupt kein Problem. Ab drei Jahren muss man überlegen, was noch möglich ist, aber ein Jahr ist für Tante Justitia gar nichts.
Doch, habt ihr. Als der Bauunternehmer Dir sagte „Mach für uns das und das, Du bekommst dafür pauschal 12.000 €“) und Du dann gesagt hast: „Ok, das dauert aber ein wenig - reicht es, wenn ich die Zeichnungen Ende Mai liefere?“, und der Bauunternehmer antwortete: „Ja, ist gut“, war Euer Vertrag bereits abgeschlossen. Es ist dafür keine schriftliche Form notwendig.
Mach Dir nicht allzu viele Sorgen um den Beweis des Vertrags: Du kannst allemal nachweisen, dass Du geliefert hast, und das macht niemand, der bei Verstand ist, für Gotteslohn. Auch die Höhe des ausstehenden Honorars lässt sich anhand verkehrsüblicher Vereinbarungen belegen. Der Unternehmer, der jetzt die Backen dick macht, wird bald ein wenig Luft ablassen dürfen.
Lembranças
MM