In Bayern wurde bei einem Hausumbau aufgrund von Sicherheitsmängenl kurz vor dem Dachdecken und Aussendämmung ein Baustopp mit Postzustellung angeordnet.
Frage 1 : Darf der Bauherr ohne Bussgeld allein sein Dach fertigdecken ?
Frage 2 : Ein Mangel ist der momentane Gerüstabstand , der nach der Dämmung beseitigt ist. Wie kann das der zuständigen Bauaufsicht klargemacht werden ?
Hallole,
der Baustop gilt solange der notwendige geringe Sicherheitsabstand des Gerüstes nicht hergestellt ist. Wenn die Arbeiten fortgesetzt werden und dabei ein Arbeiter zuschaden kommt … möchte ich weder Bauherr noch Architekt oder Bauleiter dieser Baustelle sein. Es bedarf wohl keiner weiteren Ausführungen hierzu.
Schöne Grüße
Christian Storch
zu 1.: natürlich nicht. Baustop und Dach fertig decken dürfte sich verständlicherweise ausschließen.
zu 2.: der Gerüst-Zwischenraum wird üblicherweise für die Dauer der Rohbauarbeiten mit Zwischenbohlen geschlossen. Das nicht zu tun ist ein Sicherheitsrisiko, die Untersagung der Bautätigkeit dementsprechend nur richtig.
ergänzende Frage wie ist das bei Aussendämmungsarbeiten
der sicherheitsabstand wird ja nach der Dämmung erreicht vor Dämmung 35 cm danach 15 cm
Die Sachlage ist anhand der überlassenen Infos nicht zu klären.
Der Bauherr kann das Dach wohl selbst fertigdecken, wenn den öffentlich rechtlichen Vorschriften (Dachdeckerfangschutz, BauBerufsGenossenschaftsmeldung, etc.) entsprochen wird.
Gerüste benötigen keine Genehmigung, müssen aber den Arbeitsschutzvorschriften entsprechen.
Leg gegen den Baustopp Wiederspruch ein und kontaktiere mal einen Anwalt.
Grüße mathias
in Bayern gehen die Uhren halt anders!!!
Hallo !
Zu 1 : Baustopp ist Baustopp, da geht gar nichts.
Zu 2 : Vor Ort mit dem Sachbearbeiter Marschrichtung festlegen.
Gruß
Horst Klein
Ganz so einfach ist Deine Frage nicht zu beantworten. Wenn der Bauherr einen Dachdecker mit den Arbeiten beauftragt hatte, macht er sich Schadensersatzpflichtig, wenn er selber das Haus fertig deckt. Dann stellt sich die Frage, wer hat das Gerüst errichtet? Wenn es das Gerüst des Dachdeckers ist, das mangelhaft aufgebaut wurde, dann kannst Du Ihn nach VOB/B dazu auffordern den Mangel am Gerüst zu beseitigen. Das solltest Du immer mit einer Fristsetzung von ca.: 14 Tagen machen. Dem Bauamt kannst Du nicht klarmachen, dass das Gerüst später den richtigen Abstand hat. Es gibt Vorschriften wie weit die Abstände sein dürfen! Da kannst Du dir nur den Gerüstbauer kommen lassen und nach einer Lösung für Dein Problem fragen oder das Gerüst später im Zuge der Fasadenarbeiten neu aufbauen lassen.
Hallo.
Wenn seitens der Bauaufsicht ein schriftlicher Baustopp verhängt wurde, sind diesem die Gründe auch zu entnehmen. Neben dem Gerüstmangel scheint es somit noch weitere Gründe zu geben. Aber unabhängig von den Gründen: Baustopp ist Baustopp!
Ich empfehle grundsätzlich erst einmal Kooperationsbereitschaft und Einsichtigkeit zu zeigen, insbesondere dann, wenn sicherheitsrelevante Punkte für den Baustopp angeführt werden. Ein Weiterarbeiten kann auch aus diesem Grunde schon nicht in Frage kommen.
Ein Ortstermin mit Bauaufsicht und den Verantwortlichen (Gerüstaufsteller, Bauherr, gfl. weitere Personen) möglichst kurzfristig anberaumen und lösungsorientiert besprechen: was ist wann wie zu tun um die Probleme abzustellen, gibt es dann einen neuen Termin mit der Bauaufsicht, die dann wieder freigeben muss?..
Grundsätzlich kenne ich die Bauaufsicht pauschal nicht als Paragraphenreiter. Wenn also ein Baustopp verhängt wird, hat das schon trifftige Gründe. Sicherheitsmängel steht also für Gefährdung an Leib und Leben von Personen. Dies muß unbedingt ernst genommen werden. Kommt nämlich jemand - und sei es auch nur aus Dusseligkeit - tatsächlich zu Schaden, wird der Verantwortliche (zunächst einmal immer der Bauherr!) seines Lebens nicht mehr froh. Also darf man die Bauaufsicht gern als Partner und nicht als Gegner sehen.
Zu dem Gerüstabstand: grundsätzlich muß der Gerüstbau so geplant sein, dass in der Phase ohne Dämmung der natürlich zu große Abstand mittels Konsolen überbrückt wird. Nach Baufortschritt sind dann bereichsweise diese Konsolen wieder zurückzubauen.
Hallo Hubert rigot,
ein Baustopp ist eine behördliche Anordnung, die zunächst ohne Aufschub zu vollziehen ist. Die Anordnung ist als „Bescheid“ mit einem Zustellungsnachweis ausgestellt und kann dann mit allen Rechtsmitteln (Widerspruch, Klage) begegnet werden. Ein Handeln ohne eine behördliche Zustimmung ist nicht zu empfehlen, da sie mit einem Bußgeld und ggf. mit Ersatzmaßnahmen durch die Behörde verbunden sein kann. Die sicherheitsrelevante Begründung des Baustopps sollte m. E. ernst genommen werden. Ein Baustopp wird nie ohne ernsthafte Prüfung vorgenommen.
mfg db
Hallo Hubert,
Der Baustopp wurde wie Du schreibst, aufgrund von Sicherheitsmängeln verfügt.
Wenn Du, ohne diese Mängel zu beseitigen weitermachst, handelst Du illegal und machst Dich strafbar.
Also gilt folgende Reihenfolge:
1.Mängelbeseitigung
2.Vollzugsmeldung bei den zuständigen Behörden
3.Genehmigung des Weiterbaus abwarten
4. Je nach Antwort der Behörde entweder Weitermachen oder zurück auf 1.
mfg
Eberhard Noller
Leider kann ich hier nicht helfen, da es sich um eine sehr spezielle Lage vor Ort handelt. Hier hilft wohl nur ein Anwalt …
Hallo Hubert,
leider berührt deine Frage nicht mein Fachgebiet. Wie ich es entnehme, geht es um Arbeitssicherheit, wofür entweder die Bauberufsgenossenschaft zuständig ist (Beschäftigung nicht gewerblicher Handwerker) oder in Bayern wohl die Gewerbeämter (in Sachen: Amt für Arbeitssicherheit, bei der Landesdirektion angesiedelt)
Ohne genaue Kenntnis vom Ort kann ich dir keine Anwort geben.
Freundliche Grüße
Harald
Guten Tag,
so ein Bussgeldverfahren hat ja nun sicherlich nichts mit Baurecht zu tun.
Fakt wird wohl sein, dass ein „falsches Gerüst“ aufgestellt wurde, WENN es für die Fassadenarbeiten als Arbeitsgerüst aufgestellt wurde (VON wem, FÜR wen?).
Da aber von Dachdeckung die Rede ist, könnte es ja sein, dass es NUR ein Fanggerüst für Dacharbeiten ist. In dem Fall IST es ja als Arbeitsgerüst nicht zugelassen und es muss nur den gesicherten Aufgang bieten und anderweitig nicht genutzt werden.
Auch ein Bauherr darf nicht mit Eigenleistungen gegen die
Ordnungsverfügung verstossen (der Bauherr ist ja letztendlich FÜR ALLES, WAS IM ZUSAMMENHANG MIT DER MASSNAHME GESCIEHT VERANTWORTLICH UND HAFTBAR!!
Davon abgesehen, hat er bei Eigenleistungen die UVV auch einzuhalten oder haben Sie die Massnahme nicht bei der zuständigen Bauberufsgenossenschaft angemeldet?
Baustopp heisst erst einmal STOPP!
Mit freundlichem Gruss
Eckart Schwengberg
Ohne die Kenntnis der genauen Umstände, ist es schwierig, hier eine entsprechende Antwort zu geben. Das Bauamt wird sich im Recht glauben, denn sonst hätte es die Beanstandung nicht ausgesprochen. Wenn Du meinst, dass dieses ungerechtfertigt erfolgte, hole Dir einen Rat bei einem Fachanwalt für Baurecht.
Hallo,
Baustop heißt keine Tätigkeit an dem Bauteil. Das gilt für privat sowie für Firmen.
Bezüglich der Mängel müssen Sie mit dem Bauamt verhandeln.
Hallo
Auf keinen Fall weiterarbeiten. Da drohen sehr entfintliche Strafen. Das Gerüst vom Gerüstbauer nacharbeiten lassen und vom Gerüstbauer auch freigeben lassen. Der behörde melden, dass das Gerüst nachgebessert wurde und auch freigegeben wurde. Am Gerüst müssen vom Gerüstbauer Zettel angebracht sein, die die Freigabe bestätigen. Die BG anrufen und das Gerüst auch von denen noch einmal überprüfen lassen.
Gruß Andreas
Als Sicherheitsmängel wurde nur der Gerüstabstand zur Fassade eingestuft?! Dies allein führt eigentlich nicht zu einem Baustopp.
Es ist korrekt, bei der Gerüststellung muss dieser berücksichtigt werden. Der anfänglich größere Abstand zum Rohbau kann ganz simple durch ein paar Konsolbretter verringert werden. Abstand Kante Trittfläche zu Bauwerk max. 30cm.
zu 1: Nein, solange die Mängel nicht behoben sind
zu 2: da muss man nichts klar machen, sondern Maßnahmen (Konsolbretter) erggreifen.
Der Baustopp ist sachlich nachvollziehbar un daher völlig in Ordnung.
Also Gerüstbauer ranholen, nachbessern lassen.
Übrigens: Sollten Sie als BH einen Gerüstbauer beauftragt haben, muss dieser es nach Stand der Technik errichten und bei Bedarf anpassen. Falls Sie die Anpassung in ihrer Beauftragung vergessen haben, müssen Sie dies nun zusätzlich beantragen.Eine Veränderung der Gerüste durch andere Gewerke muss auf Kosten dieser wieder zum SOLL Zustand zurückgeführt werden.Sie als BH sind in der Pflicht das Rüstgewerk auf Sicherheitsmängel zu prüen. Sofern ihnen die Sachkunde fehlt,sollte dies an einen SiGeKo delegiert werden.
Hallo Fragesteller,
sorry ich bin spät dran mit meiner Antwort, aber ich war ein paar Tage unterwegs.
Soviel mir bekannt ist, darf der Bauherr selber auf seiner Baustelle arbeiten wie er möchte.
Allerdings ist das nicht mehr so, wenn die Baubehörde einen Baustopp verkündet hat!
Dann darf auch der BH nicht weiterbauen, das wäre ein Bußgeldtatbestand und könnte die Versiegelung der Baustelle nach sich ziehen!!!
Ich würde vorschlagen, mit der Behörde zu reden und mit denen abzusprechen, das evtl. die Dämmung von unten her angebracht werden darf, und dann wenn die Abstände wieder passen, auf dem nächsten Gerüst mit der Dämmung weitergemacht wird!
Dann müsste nach und nach der Abstand stimmen und der Gefahrentatbestand wäre beseitigt!
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rheinland… U.F.