Baustopp mit einstweiliger Verfügung bewirken ?

Liebe/-r Experte/-in,

es handelt sich um einen Garagenbau in Niedersachsen.
Der Nachbar baut dort eine Doppelgarage. Laut NBauO darf bis zu 9m an der Nachbargrenze direkt oder bis 1 Meter Abstand bauen bis 36 m2 in Sonderfällen mehr.
Ich habe einen Brief vom örtlichen Bauamt erhalten, mit Grundrisskopie auf der eine 8 Meter lange Mauer in 1 Meter Abstand eingezeichnet ist und eine Fläche von 43 m2 ausgewiesen wird.
Nach eigenen Messungen ist die Mauer jedoch 9,85 Meter lang, weiterhin ist eine Zwischenwand eingezogen. Ich habe heute eine entsprechende email an den Herrn vom Bauamt geschickt, jedoch noch keine Antwort erhalten.
Da es Anzeichen gibt, das morgen die Dacheindeckung beginnen soll, überlege ich wie ich evtl. per einstweiliger Verfügung einen Baustopp erwirken kann.
Frage ist das ratsam und wie geht man dabei vor?

vielen Dank schonmal

jolle

Du bist beim Baurechts- bzw. Bauordnungsamt schon ganz gut aufgehoben. Bei einer einstweiligen Verfügung mußt Du einen Juristen Fragen.
Grüße Mathias

Hallo Jolle,

eine Baueinstellungsverfügung betrifft öffentliches Recht und kann demnach nur vom Bauamt selbst verhängt werden. Die evtl. betroffenen bzw. beeinträchtigten Nachbarn können lediglich den Rechtsverstoß dem Bauamt melden. Sollte die bauliche Anlage bereits fertig gestellt sein, obwohl sie gegen geltendes Recht verstößt, dann wird ein mit Bußgeld behaftetes Ordungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welches im Normalfall in einer Beseitigungsverfügung bzw. Anordnung zum Rückbau endet. Es geht also keinesfalls nach dem Motto: Was steht bleibt stehen und wird rechtlich irgendwie gerade gebogen.

Gruß
Udo

Hallo,

am besten gehen Sie so vor, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht sagen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallole,
mit einstweiligen Verfügungen kenne ich mich nicht aus. Kann nur raten nachdrücklich beim Bauamt die illegale Erweiterung anzuzeigen, dann müssen die dazu Stellung nehmen ggf. den Bau einstellen. Ob vorübergehend oder ob, eine Abrissverfügung notwendig wird entscheidt das Bauamt.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,
bis jetzt haben Sie alles richtig gemacht. Sie müssen nochmals eindringlichst das Bauamt anrufen, daß der Bau eingestellt wird, damit Ihr Nachbar keine vollendete Tatsachen schaffen kann. Außerdem müssen Sie das Amt darauf hinweisen, wenn sie untätig bleibt, daß Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei vorgesetzten Behörde einreichen. Notfalls könnten Sie Ihre Mahnung noch durch ein Rechtsbeistand unterstreichen.
Entscheidend ist aber auch, daß Ihr Nachbar eindeutig von den genehmigten Plänen abweicht.
Eine Baueinstellung über das Gericht zu erwirken ist zu langwierig.

Hallo Mathias

ich habe jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Sie rät mir dem Bauvorhaben zuzustimmen um Nachbarschaftsstreit zu verhindern, auf eine Eintragung im Grundbuch wird verzichtet.
Frage: hat ein Sachbeartbeiter solche Kompetenz und ist es bei einem Verkauf der Immobilie nicht preismindernt??

vielen Dank
Jolle

Hallo Christian,

ich habe jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Sie rät mir dem Bauvorhaben zuzustimmen um Nachbarschaftsstreit zu verhindern, auf eine Eintragung im Grundbuch wird verzichtet.
Frage: hat ein Sachbeartbeiter solche Kompetenz und ist es bei einem Verkauf der Immobilie nicht preismindernt??

vielen Dank
Jolle

Hallo,

ich habe jetzt mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen. Sie rät mir dem Bauvorhaben zuzustimmen um Nachbarschaftsstreit zu verhindern, auf eine Eintragung im Grundbuch wird verzichtet.
Frage: hat ein Sachbeartbeiter solche Kompetenz und ist es bei einem Verkauf der Immobilie nicht preismindernt??

vielen Dank
Jolle

Hallo Jolle,
der Sachbearbeiter hat durchaus die Befugnis und gar die Pflicht zur Beratung, nur sollte die auch umfassend sein. Der Rat zur Zustimmung, um einen Streit zu vermeiden ist m. E. nicht ausreichend begründet.
Dennoch kann der SB zurecht dazu geraten haben, wenn seiner Einschätzung nach ein gerichtlicher Streit keine Aussicht auf Erfolg hat. Dies kann sein, wenn ihr in euren Rechten durch den Bau nicht eingeschränkt werdet. Das sollte der SB euch ganz genau erklären. Das Bauamt hat bei einer Entscheidung auch einen gewissen Ermessenspielraum. Ihr könnt auch gegen eine Baugenehmigung vorgehen, diese Möglichkeiten sollte der SB euch auch erklären. Das ist je nach Bundesland geringfügig unterschiedlich.
Eine Wertminderung sehe ich nicht, weil nach Aussage des SB wohl keine Baulast und Eintragung im Grundbuch notwendig wird.
Vermutlich ist die Abweichung des Baus vom Bauantrag derart geringfügig, dass der Ermessensspielraum des Bauamtes für eine sogenannte Befreiung oder Ausnahme vom Bebauungsplan ausreicht. Dann bleibt nur Widerspruch - mit so wie ich es von Ferne einschätze - mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Schöne Grüße
Christian Storch

Nochmals,
Du solltest zu einem Juristen gehen, wenn Du Rechtssicherheit haben willst und Dir dort Rat holen. Eine Zwischenwand ist unerheblich. Ob es den Wert des Grundstückes mindert … keine Ahnung, aber daß das Bauamt meint Du solltest zustimmen, um einen Nachbarschaftsstreit zu verhindern und auf einen Grundbucheintrag verzichtet (obwohl hier eine Baulast zu Deinen Ungunsten nötig wäre), finde ich seltsam.

Grüße Mathias

Hallo,
entscheidend sind doch folgende Fragen:

  1. Entspricht der Bau den genehmigten Plänen?
  2. Wenn anders ausgeführt worden ist, können die neuen Pläne ohne Zustimmung der Nachbarn genehmigt werden?
  3. Wenn das Vorhaben genehmigungsfähig ist, sind keine Eintragungen im Baulastenbuch erforderlich.

Alles andere ist uninteressant.

Hallo!

Bin derzeit im Krankenhaus und kann daher Deine Frage leider nicht beantworten.

Tut mir leid.

Walter