Bauten vom Vermieter-Mietkürzung -Sonderposten?

Hallo
noch eine Frage…

wenn der Vermieter etwas umbaut im Mietgebäude, der Mieter dem Vermieter einen Geldbetrag zahlt bzw. weniger an Miete zahlen muss, so dass der Vermieter z.B. bei mehrstöckigen benutzen des Miethauses, einen Aufzug extra noch ein Stock höher baut, kann der Mieter (Unternhemer) einen Sonderposten bilden? Weiß jemand wie dies zu behandeln ist? Gibt es gesetzl. Grundlagen?

wenn der Vermieter etwas umbaut im Mietgebäude, der Mieter dem
Vermieter einen Geldbetrag zahlt bzw. weniger an Miete zahlen
muss,

na was denn nun, hat der Mieter oder der Vermieter extra Aufwand? Ich geh von
Mietereinbauten auf Kosten des Mieters aus.

so dass der Vermieter z.B. bei mehrstöckigen benutzen
des Miethauses, einen Aufzug extra noch ein Stock höher baut,
kann der Mieter (Unternhemer) einen Sonderposten bilden? Weiß
jemand wie dies zu behandeln ist? Gibt es gesetzl. Grundlagen?

Einen SoPo (ich vermute § 7g EStG) gibts dafür nicht, dazu müsste ja
Beweglichkeit vorliegen. Mietereinbauten sind zwar nicht Bestandteil des
Gebäudes des Vermieters, aber dennoch unbeweglich. Siehe auch EStR 7.1 Abs. 6.

Mfg vom

showbee