Hallo,
ich habe eine Neubauwohnung in der Bauphase (Rohbau) gekauft. Zum Zeitpunkt des Notartermins war es geplant in das Dachgeschoss (2. Stock) EINE große Wohnung zu bauen. So wäre es ein 7-Parteien-Haus geworden. Baupläne und Grundrisse dazu sind im Notarvertrag als Anlage enthalten.
Nun stehe ich auf der Baustelle und sehe, aus dem Dachgeschoss wurden ZWEI Wohnungen. Also handelt es sich nun um ein 8-Parteien-Haus.
Ich bin darüber nicht glücklich. Besonders da ich darüber vom Bauträger nicht in Kenntnis gesetz wurde.
Darf das der Bauträger so einfach?
Welche Optoinen ergeben sich nun für micht? (Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag)
Vielen Dank!