Bauträger baut 7-Parteien Haus als 8-Parteien-Haus

Hallo,
ich habe eine Neubauwohnung in der Bauphase (Rohbau) gekauft. Zum Zeitpunkt des Notartermins war es geplant in das Dachgeschoss (2. Stock) EINE große Wohnung zu bauen. So wäre es ein 7-Parteien-Haus geworden. Baupläne und Grundrisse dazu sind im Notarvertrag als Anlage enthalten.

Nun stehe ich auf der Baustelle und sehe, aus dem Dachgeschoss wurden ZWEI Wohnungen. Also handelt es sich nun um ein 8-Parteien-Haus.

Ich bin darüber nicht glücklich. Besonders da ich darüber vom Bauträger nicht in Kenntnis gesetz wurde.

Darf das der Bauträger so einfach?
Welche Optoinen ergeben sich nun für micht? (Minderung, Rücktritt vom Kaufvertrag)

Vielen Dank!

Hallo TomTom8080,

ja leider haben wir auch so eine Pech oder wie man es sehen will. Wir haben auch die Katze im Sack gekauft bei uns wurde aus dem eigentlichen Werckkeller oder Hobby keller ( der WEG ) mal eben eine gewerbesalon von unserem Bauträger gemacht diesen betreibt seine Frau auch noch. leider kann man da nichts machen, weil es im ermessen des Bauträgers und er Bauaufsichtsbehörde liegt, natürlich kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten, aber ich glaube es ist seht teuer, weil die meisten Leute haben die Finanzierung doch schon fertig und das Geld bei der Bank.Also würde ich überlegen welches für Schlimmer ist

ich hoffe ich konnte helfen und wünsche alles Gute.

D.M

War dies im Notarvertrag nicht als Gemeinschaftsfläche ausgewießen?

Doch, aber laut Anwalt ist der Bauträger dazu berechtigt Sachen zu ändern ( wenn so im Kaufvertrag steht wie bei uns . der aufteilende Eigentümer ( hier der Bauträger) ist berechtigt durch notariell beurkundete oder beglaubigte Erklärung, diese Sondernutzungsrechte zur alleinigen unenetgeltlichen und ausschließlichen Nutzung zuzuordnen und die Zuordnung im Grundbuch zu bewirken,)
Was wohl heißt so lange der Bauträger noch die Mehrheit des Eigentums hat, also noch keiner der Eigentümer eingetragen ist kann er fast machen was er will, es sei denn es ist schon vorher im Kaufvertrag so geregelt das er es nicht darf ohne Zustimmung, was ich nicht glaube, denn jeder Bauträger hat mehr Spielraum als wir die die Wohnungen teuer bezahlen. bei unserer Anlage ist sogar hinterher noch eine Terrasse- die nicht als WEG Eigentum ausgeschrieben war, also heißt das wenn nicht benannt ist sie noch seine.einem Miteigentümer überlassen worden, der immer schon krumme Geschäfte mit dem Bauträger machte.Wie Sie sehen können geht wohl alles bei uns in Deutschland und das auch noch legal.Vielleicht haben Sie Glück ewtl Anwalt fragen ?
Gruß

War dies im Notarvertrag nicht als Gemeinschaftsfläche
ausgewießen?

Hallo das ist wahrscheinlich nicht korrekt , wird aber wie immer auf eine Gerichtsverhandlung rauslaufen ohne geht ja leider heute nichts mehr. Das positive die Bauträger haben heute immer die Arschkarte vor Gericht.
Gruß Holger