Hallo,
Es handelt sich um einen Kauf, welcher beim Notar beglaubigt
wurde. Dieser wurde noch nicht ins Grundbuch eingetragen.
Das bedeutet oft „weniger Rechte“. Eigentümer wird man erst mit Eintragung ins Grundbuch, nicht mit Vertragsabschluß.
Scheinbar hat der Notar gewartet bis alles unter Dach und Fach
ist und lässt die Reservierung erst dann gemeinsam in das
Grundbuch eintragen. Sobald die Wohnungen fertig gebaut und
bezahlt wurden werden die Reservierungen im Grundbuch entfernt
und es folgt der richtige Grundbucheintrag.
D. h. es gibt noch nicht mal eine Auflassungsvormerkung oder sowas?
Wichtiger ist hier, was im Kaufvertrag über Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Erwerbers in der Zeit zwischen Vertragsunterzeichnung und Grundbucheintragung geregelt ist. Notfalls sollte der Notar die Regelungen dem Käufer nochmal haarklein erläutern.
In einer große Wohnung erwartet man dennoch nur eine Familie.
In zwei Wohnungen sind es zwei Familien. Ergo: Mehr Lärm.
Kann sein. Man könnte auch - je nach Größe der Wohnungen - rechnen: statt einer Familie zweimal zwei erwachsene Personen (Paare). Das würde für mich weniger Lärm bedeuten.
Außerdem, wenn auch geringfügig, eine Wertminderung der
Immobilie, da mehr Parteien!
Das hätte ich bitte erläutert, daß der Wert einer Eigentumswohnung abhängig von der Anzahl der Parteien im Haus ist. Ich denke, daß der Wert von ganz anderen Faktoren bestimmt wird, als dem Unterschied zwischen 7 und 8 Wohnungen. Nur weil vielleicht das Obergeschoss „besser“ verkauft werden kann, als vorher geplant, ergibt sich keine Wertminderung für die anderen Wohnungen.
Und wenn es wirklich so wäre, wie hoch soll die Wertminderung angesetzt werden? Da hätte ich gerne eine Prozentangabe …
Gruß
Jörg Zabel