Ich habe ein Objekt schlüsselfertig gekauft. Später sind Baumängel entdeckt worden. Es gab ein Beweissicherungsverfahren welche mit einem gerichtlichen Gutachten auch bestätigt wurden. Vergleich wurde von Bauträger angeboten, jedoch viel zu niedrig. Er erfuhr, dass es dann eine Vorschussklage geben sollte, meinte dann nur dass ich von ihm kein Geld sehen würde und er würde dann seine GmbH insolvent werden lassen.
Frage 1: Es ist eine GmbH, die bis 2009 mit richtigen Grossprojekten beschäftigt war, dementsprechend muss die Firma ja auch Geld haben, um diese Projekte zu finanzieren. Der Bauträger und Inhaber als Geschäftsführer tätig kann doch nicht einfach dieses Geld rausziehen und dann mit einer Klage mit einer fünfstelligen Eurosumme die Firma dann insolvent gehen lassen, muss doch überschuldet sein oder ?
Frage 2: Er als Inhaber und Geschäftsführer haftet doch zum Teil doch als Person mit seinem Privatvermögen ?
Frage 3: Kann ich nach Klageerhebung nicht ein einstweilige Verfügung bekommen, die das Firmenvermögen sicherstellt, zumindest in Höhe der Klage, um einer Insolvenz zuvorkommen und mein Anspruch zu sichern ?
Frage 4: In wie fern kann ich vom Gläubigerschutz gebrauch machen ?
Frage 5: Eine gutlaufende GmbH kann doch innerhalb eines Jahres nicht üerschuldet sein, ist das nicht eine betrügerische Insolvenz ?
über den Finanzteppich der Firma kann ich nichts sagen. Durch einige unbezahlte Rechnungen kann eine Firma schnell an den Rand des Ruins kommen.
Der Inhaber einer GmbH haftet nur mit Pivatvermögen bei Insolvenzverscheierung, was in diesem Fall nicht vorliegt.
Firmenvermögen kann nicht sichergestellt werden da: bei Insolvenz keine Liquida vorhaden sind. Sachgegenstände sind nur pfändbar wenn sie nicht für das Arbeiten und Wirtschaften der Firma notwendig sind.
Für Gläubigerschutz bin ich nicht der richtige Ansprechpartner
Doch, durchaus möglich, aber ohne betriebliche Zahlen ist alles Spekulation.
da ich in einer ähnlichen Situation bin wie du damals würde mich interessieren ob Du Möglichkeiten gefunden hast an Dein Dir zustehendes Geld zu kommen. Mir droht aktuell mein Bauträger, dass er - wenn ich ihn verklagen sollte - einfach Insolvenz anmeldet und ich dann noch die Gerichtskosten und den Gutachter zahlen darf. Nett, oder?
das sind meistens leere Drohungen, so einfach funktioniert die Insolvenz nicht. Falls er doch Insolvenz anmelden würde, wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der erstmal die Geschäfte fortführt. Zusätzlich muss man dann schnellstens ein Formular ausfüllen und dies dem Insolvenzverwalter übergeben, dann kommt man auf die Liste der Gläubiger.
Aber wegen einem Rechtsfall wird kein Bauträger Inslovenz anmelden.
In der Zwischenzeit hätte ich von Anfang an das ganze anders machen müssen. Ich habe mich auf einen Vergleich eingelassen, der zwar die Hauptsache abdeckt, aber ich werde meine Kosten nicht zurück bekommen.
Wenn du erst in der Situation bist, dass der Baumangel entdeckt worden ist, würde ich kein Beweissicherungsverfahren mehr eingehen, sondern gleich in Vorschussklage. Das mögen die Anwälte nicht, da sie im Vergleich viel mehr Geld bekommen, als in einem Gerichtsverfahren. Ausserdem dauert ein Beweissicherungsverfahren sehr lange und du must die Kosten vorstrecken. Bei einer Vorschussklage werden Gutachterkosten aufgeteilt, dass heisst dass nur 50 % vorgestreckt werden muss. Damit bist du finanziell viel besser dran.
Der Bauträger hat nur Angst zu verlieren, mit einem Beweissicherungsverfahren oder Vergleich verliert er weniger und du gibst irgendwann entnervt auf, da dies langwierig ist.
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich habe mittlerweile meinen Anwalt mit der Klage - ohne Beweissicherungsverfahren - beauftragt. Anwalt ist zwar ein Bekannter, aber werde ihn dennoch mal gleich morgen auf das Thema „Vorschussklage“ ansprechen.
Egal wie alles ausgehen wird, ich finde, als Käufer einer Immobilie geht man enorme Risiken ein und steht betrügerischen Bauträgern doch recht hilflos gegenüber. Beim 2. Haus ist alles anders…aber wer kauft/baut schon ein zweites???