Bauträger des Mehrfamilienhauses insolvent

Bei der Kernsanierung eines Mehrfamileinhauses mit 18 Parteien droht der Bauträger/Besitzer konkurs zu gehen. Wir haben unsere Wohnung bezugsfertig gekauft, bereits übernommen und sind eingezogen. Für kleinere Mängel haben wir Sicherheitseinbehalte auf dem Notaranderkonto liegen. Ebenso haben wir vertragsgemäß 3,5% der Kaufsumme auf dem Notaranderkonto einbehalten, bis die Gesamtanlage, sprich auch das Gemeinschaftseigentum, fertig sind. Von den 18 Parteien haben erst 3 ihre Wohnung übernommen, alle anderen haben dementsprechend noch kein Geld bezahlt, da die Wohnungen noch nicht bezugsfertig sind.

Da wir noch nicht den gesamten Kaufpreis bezahlt haben (erwähnte Sicherheitseinbehalte), sind wir auch noch nicht Eigentümer.

  1. Was passiert jetzt bei einer Insolvenz der Bauträger-GmbH?

2.Geht unsere Wohnung auch in die Insolvenzmasse ein ?

  1. Können die 18 Parteien das Objekt vom Insolvenzverwalter übernehmen und gemeinschaftlich fertigbauen?

  2. Gilt es noch etwas bestimmtes zu tun, bevor der Bauträger tatsächlich insolvent wird?

Hallo
Diese Frage geht weit über das Baurecht hinaus. Hier handelt es sich um Insolvenzrecht. Ich kann Ihnen von hier aus nur einen Rat geben suchen Sie sich schnell einen Rechtsanwalt, der sich gut mit Insolvenzrecht auskennt. Mit der Durchsicht aller Unterlagen wir er Ihnen sagen können was zu tun ist. Es kann wirklich sein, dass Ihre Wohnung in die Insolvenzmasse fällt. Also es ist Eile geboten. Handeln Sie schnell!

das sind schwierige Rechtsfragen, die Sie mit einem Rechtsanwalt, bzw. einem Notar klären müssen
mfg
waltsie

Hallo eggert,

sorry das geht in die Rechtsberatung. Ich wuerde mich mit einem Insolvenzanwalt in Verbindung setzen.

Guten Tag,

wenn das heißt, das Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, dann werden Sie ein Problem kriegen.

Wahrscheinlich haben Sie kein Problem mit der Insolvenz, aber möglicherweise mit einer Zwangsversteigerung, die ein dinglicher Gläubiger voraussichtlich durchführt (wenn ich einmal unterstellen darf, das es dingliche Gläubiger gibt).

Der beste Rat, den ich Ihnen jetzt geben kann, bedienen Sie sich eines Wirtschafts-Profis, der sich aber auch mit Zwangsversteigerungen bestens auskennt. Anwälte gehören in der Regel nicht dazu.

Viel Glück.

Da bin ich leider überfragt, Rechtsanwalt einschalten !
Gruß
MPT

Guten Tag,
diese Frage hat selbst im allerweitesten Sinn nicht mit „Baurecht“ zu tun.
Für Fragen solcher Art sind allein und ausschliesslich Rechtanwälte zuständig.
Wenn es mal eine richtige Baurechtsfrage geben sollte: Immer das Bundesland angeben.
Eckart Schwengberg

Hallo,

bitte mal FAQ 1129 ansehen!
Durch mich erfolgt hier keine Rechtsberatung.
Ich kann außerdem nur meine Meinung in Fragen des Bauvertragsrechtes äußern, siehe Angaben in meinem Profil. Hier geht es wohl eher um Insolvenzrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo

Hallo Eggert,

ich bin mir nicht so ganz darüber im klaren, was diese Frage mit Baurecht zu tun hat?
Soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich hier um einen Kauf der über einen Notar abgewickelöt wird, das ist m.E. reines Vertragsrecht!

Ich empfehle darum, mit diesem Notar Kontakt aufzunehmen und das weitere Vorgehen etc. zu beraten.
ohne den Notar wird da eh nichts weitergehen und der Notar ist ja letztlich auch derjenige, der das Geld vom Sperrkonto ( Anderkonto ) freigeben muss.

Auf jeden Fall ist es schonmal ein Riesenvorteil, dass Ihre Wohnug wenigstens bezugsfertig ist und das dadurch keine weiteren Kosten entstehen, die dann nicht mehr beizubringen wären.

Ich hoffe, das ich Ihnen weiterhelfen konnte.

mit freundlichen Grüßen aus Nettetal

U.F.

Hallo,
leider kann ich zu den gestellten Fragen keine Antwort geben, da sie Vertrags- und Insolvenzrecht betreffen.
Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo zu viele spezielle Fragen da kann nur ein Anwalt helfen , würde mal ein Beratungsgespräch bei einen Anwalt führen , das ist kostenlos und man weiss was zu tun ist .Gruß Holger

leider bin ich da überfragt
eventuell kann da die verbraucherzentrale weiterhelfen

Zunächst geht alles in die Insolvenzmasse ein, FRage ist nur, ob der Insoverwalter Zugriff au´f die schon bezahlte Wohnung hat. Da bin ich überfragt…

Hallo!
Für die Nichtbeantwortung der Anfrage bitte ich um Entschuldigung. Die vergangen Wochen ließen leider derartige Dinge nicht zu.

Der Sachverhalt ist sehr komplex und für mich so nicht beantwortbar. Als ersten Ansprechpartner würde ich den Notar sehen. Ansonsten würde ich mir in dieser Sache auch juristischen Beistand holen.

Viel Erfolg!

Sorry, Insolvenzrecht ist nicht mein Wissengebiet. Es wird wohl einen Insolvenverwalter geben, mit dem dann alle weitere Schritte besprochen werden müssen.

mfg db