Hi Claudia,
wir haben uns noch mal den Notarvertrag vorgenommen und
folgendes gefunden: „Eigenleistungen des Erwerbers sind nur
zulässig, wenn ihre Art, ihr Umfang und ihr Wert schriftlich
zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Ich
verstehe das nun so, dass er uns alles rausrechnen muß was wir
in Eigenleistung erbringen wollen. Dies haben wir dem
Bauträger noch am gleichen Tag gefaxt.
Damit hast Du den nächsten Fehler gemacht, denn Du hast dem Bauträger deutlich gesagt: „Ich habe keine Ahnung von Verträgen, aber ich fordere mal…“
Du hast es doch zitiert: „…sind nur zulässig wenn ihre Art … schriftlich zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Dort steht nicht „Eigenleistungen sind zulässig; deren Wert ist vom Verkäufer zu erstatten“ (o.ä.). Der Text ist hier eindeutig, was nicht schriftlich vereinbart wurde, dürft Ihr nicht selber machen (zumindest könnt Ihr keine Erstattung fordern)
Außerdem steht dort noch: „ fliesen nach Muster.“ Ist doch so
zu verstehen, dass er uns mehrere Beispiele vorlegen muß oder?
Wie gesagt, ich würde das auch so verstehen, halte es aber auch für möglich daß dies heißt „ich habe euch ein Fliesenmuster gezeigt - diese Fliese wird eingebaut!“ Ob es Urteile gibt, wie eine solche Formulierung zu verstehen ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich bezweifele das aber…
Leider hat der Bauträger es nicht so mit dem Vertrag. Z.b.
müssen wir 10 Tage nach Rechnungszustellung zahlen. Gerechnet
wird ab 3 Tage nach Poststempel. Also muß das Geld erst 13
Tage nach Poststempel auf seinem Konto sein. In seiner ersten
Rechnung hatten wir allerdings nur 4 Tage Zeit zum überweisen
da er den Brief 6 Tage vor Poststempel bereits geschrieben,
nur noch nicht abgeschickt hatte.
Darauf wiederum würde ich mich an Eurer Stelle auf keinen Fall einlassen!!! Mit der Zahlung erkennt Ihr an, daß ein gewisser Baufortschritt erreicht wurde. Hattet Ihr genug Zeit das zu überprüfen?
Wann er den Brief schreibt ist sein Bier - Euch hat eine gewisse Zeitspanne (10 Tage) zur Verfügung zu stehen um den Baufortschritt auch überprüfen zu können. Hier dürft Ihr Euch nicht unter Druck setzen lassen, auch nicht mit Drohungen (Baustopp o.ä.).
Nun ja, wir gehen davon aus, dass er nicht auf unser Fax
eingeht, weil er uns schon mal klipp und klar gesagt hat, dass
keine Eigenleistung möglich ist. Der einzige Weg ist also ein
Rechtsanwalt. Das dürfte teuer für uns werden und das weiß er.
Deshalb brauch er ja eigentlich nichts zu befürchten…
Naja, eine erste Beratung dürfte Euren Rahmen (hoffentlich, denn sonst habt Ihr bei der Finanzplanung elementare Fehler gemacht) nicht sprengen.
Aber ich würde Euch, vor allem nach der Geschichte mit der ersten Rate, dringend raten Euch eine unabhängige Bauüberwachung zu suchen! Also einen Architekten oder Bauingenieur, der für Euch gegen Bezahlung überwacht daß am Bau nicht gepfuscht wird und daß der behauptete Baufortschritt auch wirklich erreicht wurde. Diese Dienstleistung wird zwar auch noch mal ein paar Euro kosten, ist aber auf jeden Fall billiger als als der worstcase (erhebliche Bauschäden und insolventer Bauträger oder halbfertiger Bau, zu viel bezahlt und Insolvenz).
Btw: Habt Ihr eigentlich eine Gewährleistungssicherheit?
Auch wenn es sehr spät (und für viele Dinge zu spät) ist, solltet Ihr Euch doch noch Infomaterial über Bau, Bauträger und allem Dazugehörigem besorgen. Die Verbraucherberatungen haben da recht gute Bücher zum Einstieg.
Kopf hoch…vieleicht male ich etwas zu schwarz
Gruß Stefan