Bauträger geht nicht auf Wünsche ein

Hallo,

wir haben kürzlich den Kaufvertrag eines Hauses beim Notar unterschrieben. Nun hat der Bauträger angefangen zu bauen ( Keller ist fertig). Wir haben uns schon darüber Gedanken gemacht was wir alles aus dem Leistungskatalog herausnehmen und in Eigenleistung machen wollen (Fliesen, Türen, Garten etc.) Leider lässt sich der Bauträger darauf nicht ein. Er sagt, dass man nichts herausnehmen könne weil sonst seine Kalkulation nicht mehr stimmen würde. Das ganze währe eigentlich auch gar nicht so schlimm aber in der Baubeschreibung steht, dass alles in weiß ausgeführt wird (Weiße Fliesen, weiße Türen, weiße Türgriffe, weiße Treppe). Na ja wem es gefällt…! Er bietet auch dazu keine Alternative an (z.b. Türen in Buche o.ä), deshalb auch den Wunsch diese Sachen in Eigenleistung einzubauen. Immerhin müssen wir die nächsten Jahre darin wohnen und uns wohlfühlen. Der Makler hat uns damals zugesichert, dass man natürlich, um auch Geld zu sparen Eigenleistung bringen kann. Da in unserem Freundeskreis z.Zt. viele Bauen und dort sogar ein kompletter Musterkatalog für Türen und Fliesen vorgelegt wird und auch Eigenleistung erbracht werden kann, sind wir davon ausgegangen, dass so was bei uns auch möglich ist. Deshalb gibt’s darüber auch nichts schriftliches. Ich ahne schon schreckliches, wir wohnen demnächst ein einem sterilen Haus das aussieht wie in einem Krankenhaus. Was der Bauträger einbaut muß uns also gefallen.

Gibt’s nicht irgendwo was darüber geschrieben, dass man der Bauträger Eigenleistung erlauben muß bzw. das eine gewisse Auswahl an Farben für die Inneneinrichtung zur Verfügung gestellt werden muß? Was können wir tun?

Hallo !

Beide Vertragspartner müssen sich an den Vertrag halten, auch Ihr !!!

Ihr könnt jetzt nicht irgendwelche Eigenleistungen dazwischenschieben.

Der Bauunternehmer kalkuliert so eng, dass dann für ihn nichts übrig bleibt.

Ihr dürft ihn nicht mit dem Sozialamt verwechseln. Er baut Häuser, um zu verdienen! Nicht, um Euch einen Gefallen zu tun!

gruß max

Hallo Claudia,

das Kind ist nun leider in den Brunnen gefallen! Ich kenne den Vertrag nicht den Ihr abgeschlossen habt, aber der Bauträger kann auf Vertragserfüllung bestehen (ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag!).

Kluge Ratschläge sind jetzt natürlich einfach, aber ich frage mich doch immer wieder warum so viele Menschen sich so blauäugig ins Abenteuer Hausbau oder -kauf stürzen ohne sich vorher eingehend zu informieren.
Alle Vertragsbedingungen werden vor Vertragsabschluß verhandelt und geklärt. Dazu gehört nun mal auch fundamental die Frage nach der Bemusterung(wo und wie, welche Muster stehen zur Verfügung) und nach Eigenleistungen. Vor der Unterschrift sind die Bauträger natürlich auch sehr viel zugänglicher für Wünsche des Kunden.
Was Ihr tun könntet ist, den Vertrag mal von einem Rechtsanwalt (der einen entsprechenden Tätigkeitsschwerpunkt hat) prüfen zu lassen ob evtl. doch irgendwelche Möglichkeiten bestehen. Wenn aber der Vertrag nicht gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt (und das ist recht unwahrscheinlich), habt ihr keine Chance irgendetwas durchzusetzen was nicht im Vertrag steht.

Gruß Stefan

wir haben kürzlich den Kaufvertrag eines Hauses beim Notar
unterschrieben. Nun hat der Bauträger angefangen zu bauen (
Keller ist fertig). Wir haben uns schon darüber Gedanken
gemacht was wir alles aus dem Leistungskatalog herausnehmen
und in Eigenleistung machen wollen (Fliesen, Türen, Garten
etc.) Leider lässt sich der Bauträger darauf nicht ein. Er
sagt, dass man nichts herausnehmen könne weil sonst seine
Kalkulation nicht mehr stimmen würde. Das ganze währe
eigentlich auch gar nicht so schlimm aber in der
Baubeschreibung steht, dass alles in weiß ausgeführt wird
(Weiße Fliesen, weiße Türen, weiße Türgriffe, weiße Treppe).
Na ja wem es gefällt…! Er bietet auch dazu keine
Alternative an (z.b. Türen in Buche o.ä), deshalb auch den
Wunsch diese Sachen in Eigenleistung einzubauen. Immerhin
müssen wir die nächsten Jahre darin wohnen und uns wohlfühlen.
Der Makler hat uns damals zugesichert, dass man natürlich, um
auch Geld zu sparen Eigenleistung bringen kann. Da in unserem
Freundeskreis z.Zt. viele Bauen und dort sogar ein kompletter
Musterkatalog für Türen und Fliesen vorgelegt wird und auch
Eigenleistung erbracht werden kann, sind wir davon
ausgegangen, dass so was bei uns auch möglich ist. Deshalb
gibt’s darüber auch nichts schriftliches. Ich ahne schon
schreckliches, wir wohnen demnächst ein einem sterilen Haus
das aussieht wie in einem Krankenhaus. Was der Bauträger
einbaut muß uns also gefallen.

Gibt’s nicht irgendwo was darüber geschrieben, dass man der
Bauträger Eigenleistung erlauben muß bzw. das eine gewisse
Auswahl an Farben für die Inneneinrichtung zur Verfügung
gestellt werden muß? Was können wir tun?

Hi,

habe noch mal den Vertrag durchgelesen. Da steht: Im Badezimmer keramische Wandfliesen nach Muster. Also wenn ich so was lese, bedeutet das, dass er uns mehrere Muster vorlegen muß aus denen wir aussuchen können. Er hatet uns jedoch mitgeteilt, dass es keine Auswahl gibt und das es sich bei dem Muster um weiße Fliesen handelt. Die Frage ist nun, erfüllt er auch seine Aufgabe wenn er uns 2 vorlegen würde? Freunde haben einen ganzen Katalog mit Fliesenmuster bekommen.

Hallo Claudia,

die Frage ist, ob „nach Muster“ zwingend heißt, daß eine Bemusterung stattfinden muß oder ob das auch heißen kann daß das vorgelegte Muster verbaut wird (vorgelegt vor Vertragsabschluß).
Diese Frage kann ich nicht abschließend beantworten, aber ich würde das schon in Richtung einer Bemusterung interpretieren - aber das ist mein Empfinden. Wir standen im Sommer ebenfalls kurz vor dem Kauf eines Hauses von einem Bauträger und eine meiner Fragen war wie die Bemusterung durchgeführt wird. Dort wären wir mit dem Bauträger in ein Fachgeschäft gegangen und hätten uns dort die Fließen frei ausgesucht. Ein gewisser qm-Preis war incl., die Differenz hätte man uns in Rechnung gestellt. Dies ist in meinen Augen die einzig faire Lösung. Aber ich fürchte, daß er mit der Vorlage von zwei Mustern schon seine „Pflicht“ erfüllt…
Da bei Euch das Kind schon im Brunnen liegt, würde ich wirklich mal einen Anwalt konsultieren und mir dort fachkundigen Rat holen was noch in Eurem Sinne zu regeln ist. Aber am Vertrag kommt auch ein Anwalt nicht vorbei…:frowning:

Grüße Stefan

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Falsch interpretiert:

das heißt auch: Ihr habt ein Muster gesehen (evtl. im MUSTERHAUS verbaut) und das haus gekauft - so wie das Musterhaus.

Ich kenne zwar auch eher die Lösung: 1 Fachgeschäft hat die Fliesen da, wie inklusive, wer was anderes will, bekommt angerechnet, was es mehr kostet.

Aber: Wenn Euer Bauunternehmer womöglich 1000 m2 Fliesen sehr günstig erworben hat und deswegen den ganzen Bau aufgrund solcher „Mengenkäufe“ günstig erstellen kann, und ihr dem Muster eben zugestimmt habt - dann habt ihr ein günstiges Haus, das leider nicht ganz euer Traumhaus ist, aber halt günstig war…

Bin alelrdings auch immer ganz erstaunt, wie blauäugig DIE Anschaffung des Lebens getätigt wird, während für ein Auto monatelang Autohefte gewälzt werden usw.

Es gibt doch für wenig Geld auch Bücher über Eigenheimkauf!

Grüße

Wendy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Max,

bin zur Zeit auch in der Planungsphase und habe einen Werksvertrag mit einem Bauträger unterschrieben.

Beide Vertragspartner müssen sich an den Vertrag halten, auch
Ihr !!!

Stimme ich Dir im Grundsatz zu. Meinem Werksvertrag gingen mehrstündige Verhandlungen über Leistungen und Preise voraus. Trotzdem sind Veränderungen im Detail möglich.
Es ist nach der Logik einfach nicht zu verstehen, warum sich der Bauträger in Bezug auf die Fliesen so stur stellt. Falls dieser Bauträger wirklich durch einen günstigen Massenkauf an Fliesen versucht einen Deal zu machen, kann man davon ausgehen, daß er mit dieser Vertragsformulierung auch andere Bauherren knebelt. Darum ist es immer wichtig, mit Bauherren zu sprechen, die mit diesem Bauträger schon gebaut haben. In meinem Falle war es sehr hilfreich. So erfuhr ich (und habe es danach selbst schon feststellen können), daß sich der Bauträger an mündliche Absprachen nicht erinnern kann. Nicht immer Vorsatz, zumeist die blanke Vergesslichkeit des Chefs. Und was nicht irgendwo steht … gibt es nicht.
Es ist wie im Leben. Der Bauträger möchte in Ruhe seinen Job machen und der Bauherr will Geschwindigkeit und Qualität bei Einhaltung des Preises. Man muß Zusammenarbeiten. Mein Bauträger wurde zugänglicher, nach dem ich ihn auf einige blauäugige Unterlassungen in der Planungsphase hinwies und den beauftragten Architekten mehrmals korrigieren musste.

Ihr könnt jetzt nicht irgendwelche Eigenleistungen
dazwischenschieben.

Da stimme ich zu. Zumal es für den Bauherrn kaum möglich ist einen stichhaltigen Preisvergleich im vorab zu machen. Der Bauträger ist nicht verpflichtet seine Kalkulation offen zu legen.

Der Bauunternehmer kalkuliert so eng,

stimme ich im Grundsatz zu, aber sehr unterschidlich je nach Produktionsart.

dass dann für ihn nichts übrig bleibt.

Etwas übertrieben oder? Der Unternehmer geht in der Regel nicht an seiner knappen Kalkulation kaputt (wenn er dies macht kalkuliert er falsch), sondern an der saumäßigen Zahlungsmoral vieler Auftraggeber.

Ihr dürft ihn nicht mit dem Sozialamt verwechseln.

Machen sie sicher nicht.

Er baut Häuser, um zu verdienen!

Soll er auch.

Nicht, um Euch einen Gefallen zu tun!

Und hier bin ich anderer Meinung. Einfache Frage: Wer gibt das Geld?
Wer ist Dienstleister und möchte weitere Kunden werben und gewinnen?
Leider ist es in Deutschland so, daß der Kunde das Allerletzte ist. Ich glaube jedoch, daß sich dies ändern ließe, wenn jeder Bürger konsequent dagegen angehen würde. Dann wären diese „Dienstleister“ bald selbstverschuldet pleite und man müsste nicht solche Lapalien diskutieren.

gruß max

Hallo,

wir haben kürzlich den Kaufvertrag eines Hauses beim Notar
unterschrieben. Nun hat der Bauträger angefangen zu bauen (
Keller ist fertig). Wir haben uns schon darüber Gedanken
gemacht was wir alles aus dem Leistungskatalog herausnehmen
und in Eigenleistung machen wollen (Fliesen, Türen, Garten
etc.) Leider lässt sich der Bauträger darauf nicht ein.

Kein Wunder. Denn Änderungen nimmt man VOR Vertragsabschluss durch, nicht nachher!

Der Makler hat uns damals zugesichert, dass man natürlich, um
auch Geld zu sparen Eigenleistung bringen kann.

Sag jetzt nicht, daß du einen Bauträgervertrag über einen Makler abgeschlossen hast! du meinst den Hausverkäufer des Bauträgers oder?

Eigenleistung erbracht werden kann, sind wir davon
ausgegangen, dass so was bei uns auch möglich ist.

Natürlich! Aber… VOR Abschluss des Vertages; denn dann hättet ihr ja noch sagen können, „Nee, dann nicht; oder so wie wir wollen.“

Deshalb

gibt’s darüber auch nichts schriftliches. Ich ahne schon
schreckliches, wir wohnen demnächst ein einem sterilen Haus
das aussieht wie in einem Krankenhaus. Was der Bauträger
einbaut muß uns also gefallen.

Gibt’s nicht irgendwo was darüber geschrieben, dass man der
Bauträger Eigenleistung erlauben muß bzw. das eine gewisse
Auswahl an Farben für die Inneneinrichtung zur Verfügung
gestellt werden muß? Was können wir tun?

Nein. Er hätte dir auch ein haus ohne türen verkaufen können!

hast du schonmal was von „Gekauft wie beschrieben“ gehört?

gruss

Hallo Gert!

Und hier bin ich anderer Meinung. Einfache Frage: Wer gibt
das Geld?
Wer ist Dienstleister und möchte weitere Kunden werben und
gewinnen?
Leider ist es in Deutschland so, daß der Kunde das Allerletzte
ist. Ich glaube jedoch, daß sich dies ändern ließe, wenn jeder
Bürger konsequent dagegen angehen würde. Dann wären diese
„Dienstleister“ bald selbstverschuldet pleite und man müsste
nicht solche Lapalien diskutieren.

Hier muss ich dir ganz und gar wiedersprechen.
Wir leben in einer Zeit in denen Schlagworte, bzw. Sätze uns regieren, diese sind:

„Geiz ist geil“, „Es lebe billig“, usw.

Und wenn jeder versucht so geizig wie möglich und so billig wie möglich einzukaufen, dann kann man sich im Umkehrschluss nicht wundern, wenn die teureren Anbieter(zumindestns die, die dann mehr Service, Beratung etc bieten) auf der Strecke bleiben. Überleben tun nur die die nach den gleichen Grundsätzen handeln wie Ihre Käufer, siehe oben.
Und gerade deshalb kann ich nur den Kopf schütteln wenn ich sehe wie locker manche Leute eine existenzielle Anschaffung, wie ein Haus so blauäugig machen können. So billig wie möglich und dann noch auf die Kulanz aller hoffen, tut mir leid auch wenn hart klingt selber Schuld.

Hallo,

wir haben uns noch mal den Notarvertrag vorgenommen und folgendes gefunden: „Eigenleistungen des Erwerbers sind nur zulässig, wenn ihre Art, ihr Umfang und ihr Wert schriftlich zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Ich verstehe das nun so, dass er uns alles rausrechnen muß was wir in Eigenleistung erbringen wollen. Dies haben wir dem Bauträger noch am gleichen Tag gefaxt.

Außerdem steht dort noch: „ fliesen nach Muster.“ Ist doch so zu verstehen, dass er uns mehrere Beispiele vorlegen muß oder?

Leider hat der Bauträger es nicht so mit dem Vertrag. Z.b. müssen wir 10 Tage nach Rechnungszustellung zahlen. Gerechnet wird ab 3 Tage nach Poststempel. Also muß das Geld erst 13 Tage nach Poststempel auf seinem Konto sein. In seiner ersten Rechnung hatten wir allerdings nur 4 Tage Zeit zum überweisen da er den Brief 6 Tage vor Poststempel bereits geschrieben, nur noch nicht abgeschickt hatte.

Nun ja, wir gehen davon aus, dass er nicht auf unser Fax eingeht, weil er uns schon mal klipp und klar gesagt hat, dass keine Eigenleistung möglich ist. Der einzige Weg ist also ein Rechtsanwalt. Das dürfte teuer für uns werden und das weiß er. Deshalb brauch er ja eigentlich nichts zu befürchten…

Hi Claudia,

wir haben uns noch mal den Notarvertrag vorgenommen und
folgendes gefunden: „Eigenleistungen des Erwerbers sind nur
zulässig, wenn ihre Art, ihr Umfang und ihr Wert schriftlich
zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Ich
verstehe das nun so, dass er uns alles rausrechnen muß was wir
in Eigenleistung erbringen wollen. Dies haben wir dem
Bauträger noch am gleichen Tag gefaxt.

Damit hast Du den nächsten Fehler gemacht, denn Du hast dem Bauträger deutlich gesagt: „Ich habe keine Ahnung von Verträgen, aber ich fordere mal…“
Du hast es doch zitiert: „…sind nur zulässig wenn ihre Art … schriftlich zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Dort steht nicht „Eigenleistungen sind zulässig; deren Wert ist vom Verkäufer zu erstatten“ (o.ä.). Der Text ist hier eindeutig, was nicht schriftlich vereinbart wurde, dürft Ihr nicht selber machen (zumindest könnt Ihr keine Erstattung fordern)

Außerdem steht dort noch: „ fliesen nach Muster.“ Ist doch so
zu verstehen, dass er uns mehrere Beispiele vorlegen muß oder?

Wie gesagt, ich würde das auch so verstehen, halte es aber auch für möglich daß dies heißt „ich habe euch ein Fliesenmuster gezeigt - diese Fliese wird eingebaut!“ Ob es Urteile gibt, wie eine solche Formulierung zu verstehen ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich bezweifele das aber…

Leider hat der Bauträger es nicht so mit dem Vertrag. Z.b.
müssen wir 10 Tage nach Rechnungszustellung zahlen. Gerechnet
wird ab 3 Tage nach Poststempel. Also muß das Geld erst 13
Tage nach Poststempel auf seinem Konto sein. In seiner ersten
Rechnung hatten wir allerdings nur 4 Tage Zeit zum überweisen
da er den Brief 6 Tage vor Poststempel bereits geschrieben,
nur noch nicht abgeschickt hatte.

Darauf wiederum würde ich mich an Eurer Stelle auf keinen Fall einlassen!!! Mit der Zahlung erkennt Ihr an, daß ein gewisser Baufortschritt erreicht wurde. Hattet Ihr genug Zeit das zu überprüfen?
Wann er den Brief schreibt ist sein Bier - Euch hat eine gewisse Zeitspanne (10 Tage) zur Verfügung zu stehen um den Baufortschritt auch überprüfen zu können. Hier dürft Ihr Euch nicht unter Druck setzen lassen, auch nicht mit Drohungen (Baustopp o.ä.).

Nun ja, wir gehen davon aus, dass er nicht auf unser Fax
eingeht, weil er uns schon mal klipp und klar gesagt hat, dass
keine Eigenleistung möglich ist. Der einzige Weg ist also ein
Rechtsanwalt. Das dürfte teuer für uns werden und das weiß er.
Deshalb brauch er ja eigentlich nichts zu befürchten…

Naja, eine erste Beratung dürfte Euren Rahmen (hoffentlich, denn sonst habt Ihr bei der Finanzplanung elementare Fehler gemacht) nicht sprengen.
Aber ich würde Euch, vor allem nach der Geschichte mit der ersten Rate, dringend raten Euch eine unabhängige Bauüberwachung zu suchen! Also einen Architekten oder Bauingenieur, der für Euch gegen Bezahlung überwacht daß am Bau nicht gepfuscht wird und daß der behauptete Baufortschritt auch wirklich erreicht wurde. Diese Dienstleistung wird zwar auch noch mal ein paar Euro kosten, ist aber auf jeden Fall billiger als als der worstcase (erhebliche Bauschäden und insolventer Bauträger oder halbfertiger Bau, zu viel bezahlt und Insolvenz).
Btw: Habt Ihr eigentlich eine Gewährleistungssicherheit?

Auch wenn es sehr spät (und für viele Dinge zu spät) ist, solltet Ihr Euch doch noch Infomaterial über Bau, Bauträger und allem Dazugehörigem besorgen. Die Verbraucherberatungen haben da recht gute Bücher zum Einstieg.

Kopf hoch…vieleicht male ich etwas zu schwarz
Gruß Stefan

Hallo,

wir haben uns noch mal den Notarvertrag vorgenommen und
folgendes gefunden: „Eigenleistungen des Erwerbers sind nur
zulässig, wenn ihre Art, ihr Umfang und ihr Wert schriftlich
zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Ich
verstehe das nun so, dass er uns alles rausrechnen muß was wir
in Eigenleistung erbringen wollen. Dies haben wir dem
Bauträger noch am gleichen Tag gefaxt.

äh, also ICH kann daraus lesen, dass ihr mit ihm genau DAS hättet schriftlich vereinbaren müssen was ihr machen wollt und zwar VOR Vertragsabschluss.
Was anderes kann ich da nicht herrausinterpretieren.

Außerdem steht dort noch: „ fliesen nach Muster.“ Ist doch so
zu verstehen, dass er uns mehrere Beispiele vorlegen muß oder?

Das ist IMHO ein nicht ganz eindeutiger Begriff. Dies ist IMHO der einzigste Punkt wo ihr was machen könnt.

Das die Sache teuer wird, denke ich auch, da ihr im ersten Punkt wahrscheinlich unterliegt.

So seh ich das als nicht-jurist.
Aber wir können uns über die Formulierungen noch Tage auslassen, wenn du meinst du bist im recht, dan geh zu einem RA und lass dich Beraten, kostet nicht die Welt und du bist dir Sicher.

Grüsse,

Hi,

wir haben uns noch mal den Notarvertrag vorgenommen und
folgendes gefunden: „Eigenleistungen des Erwerbers sind nur
zulässig, wenn ihre Art, ihr Umfang und ihr Wert schriftlich
zwischen Veräußerer und Erwerber vereinbart worden sind.“ Ich
verstehe das nun so, dass er uns alles rausrechnen muß was wir
in Eigenleistung erbringen wollen. Dies haben wir dem
Bauträger noch am gleichen Tag gefaxt.

Eindeutig: Ihr müßt vereinbaren und er kann (MUSS ABER NICHT) zustimmen - und das ganze muß schriftlich erfolgen. Wenn der Veräußerer nicht will, muß er nicht zustimmen!

Außerdem steht dort noch: „ fliesen nach Muster.“ Ist doch so
zu verstehen, dass er uns mehrere Beispiele vorlegen muß oder?

Wie schon gesagt - Ihr habt das Musterhaus gesehen und so wirds eingebaut. Da steht nichts von einer Anzahl von Mustern (Plural)

Leider hat der Bauträger es nicht so mit dem Vertrag. Z.b.
müssen wir 10 Tage nach Rechnungszustellung zahlen. Gerechnet
wird ab 3 Tage nach Poststempel. Also muß das Geld erst 13
Tage nach Poststempel auf seinem Konto sein. In seiner ersten
Rechnung hatten wir allerdings nur 4 Tage Zeit zum überweisen
da er den Brief 6 Tage vor Poststempel bereits geschrieben,
nur noch nicht abgeschickt hatte.

Gerechnet wird 3 Tage nach Poststempel - also: Rechnugnsdatum ist egal - auf den Poststempel gucken - 3 Tage dazuaddieren für die Zustellung und ab da 10 Tage - wann er schreibt, ist völlig gleichgültig! Der kann die Rechnung am 1. des Monats schreiben - wenn der Poststempel der 30. des Monats ist, dann muß das Geld halt am 13 des FOLGEMONATS auf seinem Konto sein. Hebt Euch die Umschläge auf und heftet sie an die jeweiligen Rechnungen als Beleg. Ich versteh nicht Deine Rechnung der Tage.

Nun ja, wir gehen davon aus, dass er nicht auf unser Fax
eingeht, weil er uns schon mal klipp und klar gesagt hat, dass
keine Eigenleistung möglich ist. Der einzige Weg ist also ein
Rechtsanwalt. Das dürfte teuer für uns werden und das weiß er.
Deshalb brauch er ja eigentlich nichts zu befürchten…

So isses - auch ein Anwalt kann Euch da nicht helfen - es wird nichts bei rauskommen und das heißt nur - gutes Geld dem schlechten hinterherwerfen.

Wendy

Hallo,

Hier muss ich dir ganz und gar wiedersprechen.

So ganz und gar hast du gar nicht widersprochen.

Wir leben in einer Zeit in denen Schlagworte, bzw. Sätze uns
regieren, diese sind:

„Geiz ist geil“, „Es lebe billig“, usw.

Stimmt! Aber für beide Seiten. Wer billig kauft, kauft zweimal. Und wer nur billigen Ramsch anbietet muß damit leben ein Kramladen zu sein.

Und wenn jeder versucht so geizig wie möglich und so billig
wie möglich einzukaufen, dann kann man sich im Umkehrschluss
nicht wundern, wenn die teureren Anbieter(zumindestns die, die
dann mehr Service, Beratung etc bieten) auf der Strecke
bleiben. Überleben tun nur die die nach den gleichen
Grundsätzen handeln wie Ihre Käufer, siehe oben.

Das Problem ist so glaube ich,weil bei den Großanbietern Billig bis Teuer angeboten wird. Ihren Service bieten sie aber nicht für beide Kategorien. Also wenn ich dort gute Markenware kaufen will, werde ich genau so behandelt, wie jene die Ramsch kaufen. Es ist in meinen Augen ein großer Fehler, daß viele Händler den Trend zum Billigen mitmachen und nicht das Rückrat haben, für ihre angebotenen Produkte zu bürgen. Es läßt sich nähmlich mit der Billig- bis Ausschußware richtig Kohle verdienen. (da läßt man doch nichts aus) Während z.B. die Handelskette A als Billiganbieter ein Konzept und Grundsätze in Bezug auf Qualität und Angebot haben (nur so überlebten sie bisher) findet man in Firmenphilosophien anderen Dienstleister nur das schnelle Geld. Ob der Kunde zufrieden ist oder nicht, interessiert keinen.

Es sind schon einige Produzenten von Markenwaren deutscher Herkunft, denen die Kunden wegliefen, weil sie billiges Zubehör in ihre teuren Produkte einbauten. Und dies taten sie nicht um zu überleben, sondern um das schnelle Geld zu machen. Mit dem Dollarzeichen im Auge kann man nicht in die Zukunft sehen, hat man keine Visionen. Man rennt einem Trend hinterher, ohne einen Ausweg überhaupt zu suchen. Dazu gehört ein sachkundiges risikobereites Management und nicht das verbreitete Prokuristentum. Die Misere wird nur noch verwaltet und statistisch erfasst.
Es gibt noch genug Kundschaft, die für gute Ware auch gutes Geld bezahlt; und dazu gehört Service. Beispiele, auch für die Baubranche, sind weltweit genügend vorhanden.

Und gerade deshalb kann ich nur den Kopf schütteln wenn ich
sehe wie locker manche Leute eine existenzielle Anschaffung,
wie ein Haus so blauäugig machen können. So billig wie möglich
und dann noch auf die Kulanz aller hoffen, tut mir leid auch
wenn hart klingt selber Schuld.

Der Bauträger, der bei einer Ware die nahezu ein Menschenleben halten soll, die unterste Preiskategorie überhaupt in Betracht zieht, ist in meinen Augen unseriös. Das gleiche trifft für die Gewerke zu.

(Kenne einen Maurer/ Trockenbauer/ Gartenbauer usw. als 1- 3 Mann- Betrieb, der in der mittleren Preiskategorie arbeitet und sich seit Jahren vor Aufträgen nicht retten kann. Ohne Werbung, nur durch Mundpropaganda zufriedener Kunden. Und dies bei einer durchschnittlichen Arbeitslosigkeit von 16% in der Region. )

Qualität zahlt sich aus.

Und Schluß

Hallo,

na dann sind unsere Minungen tatsächlich nicht so verschieden.
Ich kann die nur zutimmen und hoffen das dein letzter Satz irgendwann auch in die Köpfe andere Leute einzieht.
„Qualität gewinnt“
Teuer muss nicht automatisch gut und günstig nicht automatisch schlecht sein, doch häufig fehlt den Kunden das Know-How zur Beurteilung der gebotenen Leistung. Das mag beim neuen Haarshampoo nicht tragisch sein, beieinem Haus aber schon.
Dieser Fall ist geradezu ein Musterbeispiel, der Verkäufer war nett erzählte belangloses Zeug es kamm zum Vertragsabschluss, von Details hatte man keine Ahnung aber warum den Vertrag prüfen lassen, der Verkäufer war ja nett und dann kam das böse Erwachen.

Darum kann ich echt nur sagen bevor man irgendwelche Verträge dieser Grössenordnung abschliesst, Bücher kaufen oder ausleihen, Internet durchforsten, da gibts Millionen Quellen die auf solche Probleme hinweiden und einem VOR VERTRAHGSABSCHLUSS dahingehend sensibilisieren und zu guter letzt den Kaufvertrag od. Werkvertrag von jemandem prüfen lassen entweder RA oder Verbraucherschutzdienst.
Dann muss man das Kind nicht erst in den Brunnen fallen lassen bis die Erkenntnis kommt.

Ich habe fertig

Tschüü.