Bauträger -Gutachten- Hausschwamm- keine Haftung ?

Hallo ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Ich habe im Jahr 2008 eine noch zu sanierende ETW gekauft. Bei einer der Besichtigungen habe ich in dieser Wohnung ein Gutachten gefunden von dem Haus gefunden. In dem Gutachten stand das meine ETW komplett vom Hausschwamm befallen ist.
Ich habe den Rücktritt erklärt wegen arglistiger Täuschung.
Meine Frage : Ich habe den notariellen Kaufvertrag Ende August 2008 unterzeichnet. Das Gutachten ist vom 18.11.2008.
Ist es wahr, das den Bauträger in diesem Fall keine Schuld trifft , da das Gutachten nach dem Kauf erstellt wurde? Das Haus gehört dem BT bereits seit Ende 2007(Eigentümer)
Ist der BT nicht verpflichtet ein solches Gutachten vor Vertragsabschluß erstellen zu lassen? Vielen Dank für ihre Mühe!

Gruß MS

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine knifflige Situation! Die kann ich auch nur bedingt kommentieren.
1.) Das ganze ist eher eine juristische als eine technische Frage.
2.) Ist das Datum des Gutachtens überhaupt richtig? Bitte beim Gutachter nachfragen.
3.) Was steht denn im notariellen Kaufvertrag? Meistens ist die Formulierung „… gekauft wie besehen“ o.ä. Dann hätten Sie ganz schlechte Karten!
Aber, wie gesagt: Einen Fachanwalt konsultieren erscheint mir den größten Erfolg zu erreichen. Arglistige Täuschung oder gar Betrug (vorsätzlicher?) liegt in jedem Fall in der Luft.
Ich drücke die Daumen und wäre sehr interessiert, die endgültige gerichtliche Entscheidung zu erfahren.
MfG Wolfgang Zimmermann