Hallo ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt.
Ich habe im Jahr 2008 eine noch zu sanierende ETW gekauft. Bei einer der Besichtigungen habe ich in dieser Wohnung ein Gutachten gefunden von dem Haus gefunden. In dem Gutachten stand das meine ETW komplett vom Hausschwamm befallen ist.
Ich habe den Rücktritt erklärt wegen arglistiger Täuschung.
Meine Frage : Ich habe den notariellen Kaufvertrag Ende August 2008 unterzeichnet. Das Gutachten ist vom 18.11.2008.
Ist es wahr, das den Bauträger in diesem Fall keine Schuld trifft , da das Gutachten nach dem Kauf erstellt wurde? Das Haus gehört dem BT bereits seit Ende 2007(Eigentümer)
Ist der BT nicht verpflichtet ein solches Gutachten vor Vertragsabschluß erstellen zu lassen? Vielen Dank für ihre Mühe!
Gruß MS