Hallo,
wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde: „Baubeginn innerhalb von 6 Wochen nach Baugenehmigung“ und diese Frist nun schon verstrichen ist, was kann man machen?
Danke und Gruß
ajlav
Hallo,
wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde: „Baubeginn innerhalb von 6 Wochen nach Baugenehmigung“ und diese Frist nun schon verstrichen ist, was kann man machen?
Danke und Gruß
ajlav
Warten bis der Boden nicht mehr gefroren ist
grüsse
dragonkidd
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Hallo!
wenn im Kaufvertrag vereinbart wurde: „Baubeginn innerhalb von
6 Wochen nach Baugenehmigung“ und diese Frist nun schon
verstrichen ist, was kann man machen?
Ob und was man dabei machen kann, weiß ich nicht. Bedenke bitte, wir befinden uns im Winter und im Boden ist Frost. Mit Erd- und Fundamentarbeiten kann man jetzt schlecht anfangen. Aber interessiert Dich der Baubeginn überhaupt? Mich würde nur der Fertigstellungstermin interessieren und dieser Termin ist hoffentlich vereinbart und bei Überschreitung mit Sanktionen belegt. Oder…?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Ob und was man dabei machen kann, weiß ich nicht. Bedenke
bitte, wir befinden uns im Winter und im Boden ist Frost. Mit
Erd- und Fundamentarbeiten kann man jetzt schlecht anfangen.
Aber interessiert Dich der Baubeginn überhaupt? Mich würde nur
der Fertigstellungstermin interessieren und dieser Termin ist
hoffentlich vereinbart und bei Überschreitung mit Sanktionen
belegt. Oder…?
Tja, wie soll ich´s sagen… Fertigstellung 7 Monate nach Baubeginn, alles nur Fristen, keine festen Termine…
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Warten bis der Boden nicht mehr gefroren ist
grüsse
dragonkidd
der Boden ist doch max. ein paar Zentimeter gefrohren, und die sollen ja auch nicht mit einer Kinderschüppe anfangen…
Gruß
ajlav
Zu Frost udn Terminen
Hallo,
also zur Frosteindringtiefe bezüglich meiner Vorredner ist zu sagen, das diese Tiefe diese Jahr im Mittel bei 80 cm lag. Das ist für Deutschland mal wieder richtig tief.
Teile Deinem Bauträger mit, dass der Termin für den Ausführungsbeginn verstrichen ist und damit ebenfalls der Fertigstellungstermin gefährdet ist.
Christian
Hallo,
Tja, wie soll ich´s sagen… Fertigstellung 7 Monate nach
Baubeginn, alles nur Fristen, keine festen Termine…
die Bedinungen kommen mir bekannt vor. Evtl. fängt Dein Bauträger ja mit „W“ an…
Ich denke mal, in den Bauterminen ist auch ein Passuns enthalten, daß für Witterungsbedingte Ausfälle der Bauträger keine Haftung übernimmt und sich dadurch auch die Bauzeit verlängern könnte.
Ich würde mir da man nicht so viel Gedanken machen. Bei uns wurden diese 6 Wochen auch überschritten aber trotzdem war der Bau termingerecht fertig. Wobei wir uns auch eine Vertragsstrafe bei Überschreitung der Bauzeit von 7 Monaten haben einräumen lassen.
Die Witterung ist im Moment halt einfach das Problem.
Gruss
A.J.