Guten Tag!
Die Bauherren wohnen seit Dez 2011 in ihrem Haus.
Während der Bauphase kam es zu Fehlern, die den Bauherren Folgekosten in Höhe von ca. 5.000,-- brachten. Der Bauträger sicherte im Dezember 2011 zu, (der Bauherr solle diese Kosten nach Fehlerbehebung genau aufstellen) diese Kosten von den letzten beiden noch ausstehenden Rechnungen abzuziehen, sobald die Fehler behoben sind. Es sollte dann eine neue Rechnung vom Bauträger gestellt werden.
Im März 2012 waren alle Fehler behoben und die Bauherren machten eine genaue Kostenaufstellung, damit der Bauträger diese Kosten von den letzten beiden Rechnungen abziehen und die Rechnungen endgültig richtig stellen konnte.
Bis Oktober 2012 erinnerten die Bauherren im 4-wöchentlichen Takt an die noch ausstehenden Rechnungen. Im Juni kamen beide Rechnungen, jedoch OHNE die Abzüge. Die Bauherren erinnerten wieder an das Schreiben vom Dezember 2011 und schickten erneut die Berechnungen.
Im November meldet der Bauträger Insolvenz an, ohne die Richtigkeit der Kostenaufstellung jemals zu bestätigen.
Nun zur Frage:
Hat der Insolvenzverwalter das Recht, ALLE Forderungen einzuholen oder kann er nur die Restforderung (letzten beiden Rechnungen abzüglich der 5.000,–) einziehen?
Es gibt ein Schriftstück vom Bauträger (aus Dezember 2011), in dem er bestätigt, dass der Bauherr das Recht hat, die Forderungen gegen ihn geltend zu machen und das der Bauherr diese nach Beseitigung der Fehler abrechnen soll (werden dann von den Rechnungen abgezogen).
Vielen Dank für Ihre Antwort!