Bauträger-Insolvenz, Bauherr hat offene Forderung

Guten Tag!

Die Bauherren wohnen seit Dez 2011 in ihrem Haus.
Während der Bauphase kam es zu Fehlern, die den Bauherren Folgekosten in Höhe von ca. 5.000,-- brachten. Der Bauträger sicherte im Dezember 2011 zu, (der Bauherr solle diese Kosten nach Fehlerbehebung genau aufstellen) diese Kosten von den letzten beiden noch ausstehenden Rechnungen abzuziehen, sobald die Fehler behoben sind. Es sollte dann eine neue Rechnung vom Bauträger gestellt werden.
Im März 2012 waren alle Fehler behoben und die Bauherren machten eine genaue Kostenaufstellung, damit der Bauträger diese Kosten von den letzten beiden Rechnungen abziehen und die Rechnungen endgültig richtig stellen konnte.
Bis Oktober 2012 erinnerten die Bauherren im 4-wöchentlichen Takt an die noch ausstehenden Rechnungen. Im Juni kamen beide Rechnungen, jedoch OHNE die Abzüge. Die Bauherren erinnerten wieder an das Schreiben vom Dezember 2011 und schickten erneut die Berechnungen.
Im November meldet der Bauträger Insolvenz an, ohne die Richtigkeit der Kostenaufstellung jemals zu bestätigen.

Nun zur Frage:
Hat der Insolvenzverwalter das Recht, ALLE Forderungen einzuholen oder kann er nur die Restforderung (letzten beiden Rechnungen abzüglich der 5.000,–) einziehen?
Es gibt ein Schriftstück vom Bauträger (aus Dezember 2011), in dem er bestätigt, dass der Bauherr das Recht hat, die Forderungen gegen ihn geltend zu machen und das der Bauherr diese nach Beseitigung der Fehler abrechnen soll (werden dann von den Rechnungen abgezogen).

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Aus den Ausführungen geht nicht klar hervor, ob nur noch die Restforderungen offen sind? Wenn ja, dann kann der Verwalter auch nur diese einziehen. Da es ja offensichtlich ein Schriftstück gibt, in dem der Nachlass aufgrund der Mängelbestätigt wird, sehe ich da keine Pobleme.

Abziehen mit dem Hinweis auf das Schreiben (zur Not eine Kopie beilegen). damit sollte es sich dann haben.
Gruss

Hallo Pikabi,
das kommt darauf an. Sag das Schriftstück ausdrücklich aus, daß der Betrag von den Rechnungen abgezogen wird? Wurde dieses Schriftstück vom Bauträger unterschrieben?
Rechtlich gesehen, wenn es keine eindeutige, schriftliche Vereinbarung gibt, müßten Sie bzw. der Bauträger klagen.
Vielleicht wäre es sinnvoll mit dem Insolvenzverwalter persönlich zu sprechen, falls er den kompletten Betrag einfordert und die ursprüngliche Vereinbarung nicht anerkennt.

Alles Gute

Gruß Lore

Guten Morgen,

der Insolvenzverwalter kann nur das einfordern, was Sie normalerweise an den Insolvenzschuldner noch zu zahlen hatten.

Allerdings werden Sie ein Problem mit möglichen Verrechnungen bekommen.

Ob dies bei Ihnen zutrifft, vermag ich nicht zu beurteilen.

Viel Glück.

Hallo,
bin selbst Bauhandwerker und Insolvenzerfahren!
Also:

  1. Ist eine Rechnung fehlerhaft gestellt können Sie eine neue anfordern oder den Minderbetrag (hier laut Ihrer Kostenaufstellung)einfach vom Rechnungsbetrag abziehen.
    Der Bauträger müßte dann bei Nichtanerkennung gerichtliche Klage gegen Sie erheben, was er ja nicht mehr kann.
  2. die gleichen Rechte hat der Insolvenzverwalter, er wird erst einmal alle offene Posten einfordern ohne sich die einzelnen Vorgänge einzeln anzuschauen, Er will sein Geld ja auch mit möglichst wenig Aufwand verdienen. Schicken Sie dem Insolvenzverwlater einfach Ihre Gegenrechnung, auch wenn er an dieser zweifelt wird er wohl wegen des zusätzlichen Aufwandes nicht gegen Sie gerichtlich vorgehen sondern maximal einen Vergleich mit Ihnen aushandeln wollen (wenn überhaupt!). Sein wichtigstes Ziel ist das das eingetriebene Geld reicht um „SEINE“ Aufwendungen bezahlen zu können. Nicht umsonst ist der Durchschnitt der Auszahlungen aus der Insolvenzmasse mit 2-5 % der Forderung so niedrig. Bei der Insolvenz meiner Firma hat der Insolvenzverwalter z.B. meine Forderung gegen Hochtief in Höhe von 440.000 DM für eine Zahung von 80.000 Vergleich für erledigt erklärt, dabei hatte ich in der ersten Instanz noch gewonnen, HOCHTIEF legte natürlich Widerspruch ein, leider reichte mein Geld nicht mehr aus die nächsten 25.000 (nunmehr €) für die nächste Instanz vorzufinanzieren.
    MfG
    G.M.G

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Alle Guthaben und Forderungen fließen in die Insolvenzmasse und werden dann auf alle GL verteilet wenn denn noch was da ist.Aber das dauert.Weiters klärt der Insolvenzverwalter