Bauträger - Statik einfordern

Hallo!

Mich würde interessieren, ob es sich beim Erstkauf irgendwie einrichten läßt auf Grundlage eines Gesetzesparagraphen vom Bauträger Statik und Ähnliches (am besten alle Genehmigungsunterlagen) einfordern zu können.

Mein Bauträger stellt sich quer!
Welcher Paragraph würde diesem an nächsten kommen?

Gruß,
Ali Drin

Hallo

da diese Unterlagen ja wichtig sind (auch ggf. für spätere Umbauten etc.) sollten diese bei Übergabe des Hauses an den neuen Eigentümer ausgehändigt werden. Ggf. mal beim Bauamt nachfragen ob man eine Kopie bekommen kann, ansonsten dem Bauträger auf die Füsse steigen, keine Unterlagen - kein Geld.

, ansonsten dem

Bauträger auf die Füsse steigen, keine Unterlagen - kein Geld.

Hallo,
wenn der Bauträger die Leistungen incl. von ihm durchgeführter eigener Statik erbracht hat, besteht wohl kein „Anspruch“ auf Herausgabe.

Keine Unterlagen- kein Geld könnte daher die falsche Methode sein und lediglich zur Verärgerung des Bauträgers (und Verzugszinsen) führen.

Zunächst sollte man in den Vertrag schauen, ob hinsichtlich der Statik etwas vereinbart wurde.(Verbirgt sich oft irgendwo in den allg. Bedingungen).

Gruß:
Manni