Hallo alle Mann,
und vielen Dank für Eure Mühe im voraus.
Mal angenommen ein „guter Freund“ baut ein Haus.
Das Haus ist nun eigendlich Fertig und es muß nur noch die Abnahme und die Schlußzahlung erfolgen.
Ein paar kleine Mängel sind natürlich auch noch da, aber nichts wirklich Schlimmes.
Nun kommts. Der Bauträger ist nicht mehr Zahlungsfähig und meldet Insolenz an.
Ein Insolvenzverwalter übernimmt nun die Geschäftsführung und fordert von meinem „guten Freund“ --sofort-- die Schlußzahlung zu tätigen.
Dieser möchte natürlich erst die restlichen kleinen Mängel beseitigt wissen.
Was ihm aber noch viel wichtiger ist…, was ist mit der Garantie?
Keine Frage…, die Firma des Bauträgers ist erloschen also kommt auch niemand für die Garantie auf.
Aber muss der „gute Freund“ nun auch die volle Schlußrechnung zahlen? Ist die nicht eingehaltene Garantie nicht auch ein …Mangel? Ist dieser Mangel etwas Wert? Wieviel? Worauf kann mein „Freund“ sich Beziehen?
Gruß
Helmut