bauträger

hallo liebe „rechtler“
sorry, ist ein bisschen länger zu lesen

wir (8 eigentümer) haben ein problem mit unserem bauträger/verkäufer. 1998 wurden 4 Doppeläuser errichtet und nach und nach verkauft. zwei doppelhäuser sind noch nicht fertig, bodenplatte liegen aber schon.

jetzt das problem: die von uns zu je 1/12 bezahlte privatstrasse zu unseren häusern ist nur zum teil fertig, der vordere teil ist noch roh und verwandelt sich bei regen in eine schlammwüste. im januar wurde uns bei einer versammlung mündlich und schriftlich zugesichert, dass die restliche pflasterung bis ende 2000 durchgeführt würde, ohne einschränkung. jetzt haben wir ein schreiben erhalten, dass die restliche pflasterung nicht vor fertigstellung der zwei häuser erfolgt, käufer sind nicht in sicht, also kein zeitrahmen.

was können wir jetzt machen, einfach hinnehmen wollen wir das nicht, ist es aussichtsreich das amtsgericht anzurufen?
vielen dank für die geduld, dies zu lesen und für die hilfe
dacia

Zu einem Anwalt gehen …
… der soll sich den Bauträgervertrag anschauen und dann dem Bauträger Frist nach § 326 I BGB setzen. Fruchtet das nichts, dann Schadenersatz wg. Nichterfüllung verlangen.
Das spielt sich aber kaum vor dem Amtsgericht ab. Dort kommen die Zänkereien der Wohnungseigentümer untereinander hin, aber nicht ein Streit zwischen der Eigentümergemeinschaft und Dritten wie einem Bauträger. So was geht wg. des hohen Gegenstandswerts ganz normal vor das Landgericht.

Django

dem gibt es kaum noch was Hinzuzufügen, außer vielleicht, die Überlegung, ob es nicht besser ist die Fertigstellung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme heraus zu zögern. Für den Augenblick ist es sicher ein Ärgernis nur langfristig erscheint es mir besser mit der Fertigstellung bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme zu warten(Gewährleistung Ausführungsqualität usw.). Als Kompromiß, sollte man eventuell anstreben, daß das zur Fertigstellung benötigte Geld auf einem Sperrkonto hinterlegt wird.
bodo

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