Bauträgerinsolvenz bei Eigentumswohnungen

Hallo,
ich habe folgendes Problem. Während des Verkaufs von Eigentumswohnungen hat der Bauträger Insolvenz angemeldet. Die Hälfte der 12 Wohnungen sind verkauft die andere ist leer und gehört dem Bauträger, welcher auch noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Aus welchen Gründen auch immer wurden die leeren Wohnungen durch den Insolvenzverwalter aus der Insolvenzmasse herausgelöst. Wer ist nun für diese Wohnungen verantwortlich, wer zahlt die Nebenkosten dieser Wohnungen?

Hallo Ben 123,
die Frage sollte ein Rechtsanwalt (Insolvenzrecht) beantworten. Ggf. auch ein Hausverwalter, als Makler kann ich leider nicht helfen.
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Hallo Ulf, vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich habe mir das schon gedacht, dass dieses Problem ein RA lösen muss. Es kann ja sein, dass jemand schon einmal diesen Sachverhalt „durchlebt“ hat. Also nochmals vielen Dank.
VG Ben

Hallo ben123,

zur Beantwortung der Frage sind noch Details notwendig.
Ein Insolvenzverwalter wird vom jeweiligen Amtsgericht bestellt und zwar explizit für jede einzelne Wohnung - sprich jedes einzelne Sondereigentum gesondert.
Bedeutet, dass er eventuell für die noch leer stehenden Wohnungen gar kein Insolvenzverwalter ist. Wenn er das nicht ist, braucht er auch nicht das jeweilige Hausgeld zahlen - sondern - nach wie vor - der Eigentümer.
Tut er das nicht, muss der Verwalter im Interesse seinr WEG wieder klagen - Insolvenz hin oder her.
Warum das Amtsgericht die Zwangsverwaltung nicht beschlosssen hat, kann an den Gläubigern liegen.
Andererseits wäre auch genau hinzuschauen, wer genau insolvent geworden ist und wer da als Eigentümer ( genau) im Grundbuch eigentlich steht - am Ende sind sie nicht gleich ?
Es gilt herauszufinden, wer Eigentümer ist und diesen - auch auf dem Klageweg - zur Zahlung des Hausgeldes zu zwingen.
Natürlich ist Voraussetzung ein ordnungsgemäß beschlossener Wirtschaftsplan.
Sind schon ansehnliche Rückstände, wäre die Rechteztige Anmeldung der Forderungen beim Amtsgericht vor den Zwangsversteigerungen zu überlegen - damit die WEG aus dem ( evtl. ) Erlös bedient wird.

Freundliche Grüße
Roland Angermüller

Hallo Fragesteller,
auf Ihre Frage kann ich Ihnen keine Antwort geben, da sie meine Kompetenz überschreitet. Ich empfehle Ihnen, sich an einen juristischen Fachmann zu wenden.

mfg. H. Marr

Es handelt sich hier nicht um eine Bauträgerinsolvenz, da anscheinend das Bauwerk schon fertig gestellt und abgenommen worden ist.
Konsequenzen der Bauträgerinsolvenz bestehen erst einmal in der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nach VOB gegenüber der Gemeinschaft.
Für die Eigentümergemeinschaft ist es problematisch, dass ein großer Anteil der Wohngelder nicht mehr fließt. Durch die Reform des WEG besteht jetzt die Möglichkeit, in die Grundbücher der einzelnen Wohnungen, unter gewissen Bedingungen, vorrangig die nicht bezahlten Wohngelder eintragen zu lassen. Das muss aber auch passieren. Insofern ist ein Verwalter, der kompetent und vom ehemaligen Bauträger unabhängig ist, das Gebot der Stunde.
Gruß n.

Hallo,
ich kann bei dieser Frage leider nicht weiterhelfen.
Sorry und Grüße