Hallo,
wir haben in Wuppertal bei einem Bauträger eine DHH schlüsselfertig gekauft.
Mit Bezugsfertigkeit war alles bis auf 3,5%, die beim Notar bis zur Endfertigstellung liegen, zu zahlen.
Bei Bezugsfertigkeit gab es dann auch eine Abnahme und eine Mängelliste, aber wir konnten beziehen.
Seither (inzwischen fast ein 3/4 Jahr) ist kaum etwas von den Mängeln beseitigt worden.
Korrespondenz gib´s genausoviel wie leere Versprechungen.
Teilweise sind Mängel entgegen getroffener (und bezeugbarer bzw. schrftl. fixierter) Vereinbarungen durch den Architekten eigenmächtig anders teilbeseitigt worden.
So wird z.B. Schichtenwasser aus einem Hang des Nachbargrundstückes(auch von dem Bauträger im Bau) über unser Grundstück in unser Regenfallrohr abgeleitet. Auch wir haben Schichtenwasser, doch 95% kommt vom Nachbarn.
Der Bauträger stellt sich hier auf den Standpunkt, er habe mit dem Schichtenwasser nichts zu tun und seine Ableitung sei eine freiwillige Leistung, wir hätten keine Ansprüche.
Wie kann man hier vorgehen?
Danke
Michael
Guten Tag!
Ich würde bei der Anwaltskammer nach Fachanwälten für Bausachen fragen und bei
diesem dann eine Beratung in Anspruch nehmen: Er soll dann auch gleich einen
„netten“ Brief mit Fristsetzung für die
Erledigung schreiben!
Denn ohne Druck geht hier wohl nichts mehr!
Viel Erfolg und schöne Ostern wünscht
Heinz
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Hallo Michael,
schau mal weiter oben unter der Anfrage „Grundpfandrechte???“ von Claudia,
Datum: 28.04.
Siehe Dir mal meine Antwort dazu an.
Vielleicht treffen Sequenzen daraus auch für Dich zu.
Servus.
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