Bauträgerkauf

Beim Kauf eines Wohnhauses über einen Bauträger ist nach dem 1. Spatenstich bereits ein größerer Betrag (30 % des Kaufpreises) fällig obwohl noch kein entsprechender Gegenwert vorhanden ist. Wie kann man sich hierbei absichern? Für Hinweise vielen Dank.

Hast Du keine Vormerkung im Grundbuch? Eigentlich sollten die Zahlungen so gestaffelt sein, daß erbrachte Leistung bezahlt wird - das sollte der Notar beim Vertrag aber auch klären – und das von sich aus.
Gruß
Michael

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Was habe ich von einer Vormerkung, wenn 120.000 DM geflosssen sind und es ist noch nichts gebaut???

Oh, Oh ! (kein TT-Zitat!)

Der Grundsatz sollte lauten: „Erst die Leistung, dann das Geld“

Was ist denn genau im Vertrag mit dem Bauträger vereinbart worden? Evt. ist es besser, wenn Du Dir kurzfristig vor Ort ein fachliche und rechtliche kompetente Unterstützung suchst. Im Internett lassen sich soche Angelegenheiten meist nicht hinreichend klären, insbesondere, wenn Du jetzt schon den Eindruck hast, Du würdest über den Tisch gezogen.

Letzlich ist weg = weg, und die Aufführung hat gerade erst begonnen.

-( Bent

In der Makler + Bauträgerverordnung ! ist genau geklärt , wann welche Zahlungen fällig sind.
Mit der ersten Zahlung z. B. auch der Grundstücksanteil.
Genaues erläutern Notare - meist ungern
oder die sogennannten Rechtspfleger bei den Amtsgerichten.hier kann sich jeder kostenlos juristisch beraten lassen,oder erfährt wo er sich genau informieren kann.

Kopf hoch !

cu

Heiner

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Was habe ich von einer Vormerkung, wenn
120.000 DM geflosssen sind und es ist
noch nichts gebaut???

Normalerweise ist die Regel, erst Leistung, dann Geld. So sollte es im Vertrag stehen und ich meine, es ist sogar gesetzlich verankert (VOB???)

Hier muss der Notar Aufklärung leisten

Michael