Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Angenommen ein Bauunternehmer besitzt ein vermietetes Mehrfamilienhaus und saniert es mit den eigenen Mitarbeitern.
Wie wird dies steuerlich behandelt?
Wenn er diese Sanierung durch eine Fremdfirma durchführen ließe, könnte er die kompletten Kosten gegen seine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung rechnen.
Wenn er die Arbeiten mit den eigenen Mitarbeitern durchführt müßte er sich ja theoretisch selbst eine Rechnung stellen, die er dann von seinen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abziehen könnte. Man kann sich aber meines Wissens keine Rechnung selbst schreiben!
Es bestünde ggf. noch die Möglichkeit, die Aufwendungen für seine Mitarbeiter und die Baustoffe als Verluste bzw. Ausgaben gegen die Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit zu verbuchen und diese dann in der Einkommenssteuererklärung gegen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu setzen. Dabei fehlt zwar der Gewinn, aber zumindest sind die Kosten für die Sanierung erfaßt. Und was sagt dann das Finanzamt, wenn man zum einen Verluste „fährt“ und zum anderen Rechnungen für Baustoffe ausweist aber keine Rechnung vorlegt. Das Finanzamt könnte ja dann auf die Idee kommen, dass man bei anderen Auftraggebern ohne Rechnung, also am Fiskus vorbei, gearbeitet hat.
Was wäre denn der steuerlich richtige Weg?
Danke im Voraus!