Hallo an alle,
ich habe eine Frage, bei der ich mir nicht sicher bin, ob sie hier ins Brett gehört …
Ein Szenario :
Eine Strasse in Hessen mit Einfamilienhäusern, linke Seite der Strasse mit geraden Nummern, die rechte mit ungeraden Nummern …
Es geht hier um die Musterstrasse mit Hausnummer 10, 12, 12A und 14. Alle 4 Häuser stehen nebeneinander. Nun steht hinter dem Haus 12A ein weiteres separates Haus (vom selben Besitzer wie Haus 12A vorne - Haus 10, 12 und 14 gehören anderen Besitzern)
Der Besitzer bewohnt das Haus 12A hinten selbst und vermietet das Haus 12A vorne.
Das heisst also, es gibt 2 separate Häuser mit der Hausnummer 12A welche nicht miteinander verbunden sind, sie sind durch Garten und Mauer getrennt.
Ist es in Hessen so möglich?
LG Jasmin
Hallo,
Es geht hier um die Musterstrasse mit Hausnummer 10, 12, 12A
und 14. Alle 4 Häuser stehen nebeneinander. Nun steht hinter
dem Haus 12A ein weiteres separates Haus (vom selben Besitzer
wie Haus 12A vorne - Haus 10, 12 und 14 gehören anderen
Besitzern)
Das heisst also, es gibt 2 separate Häuser mit der Hausnummer
12A welche nicht miteinander verbunden sind, sie sind durch
Garten und Mauer getrennt.
Ich befürchte, das zweite Haus hat gar keine Hausnummer. Die 12A
wird praktischerweise für beide Gebäude genutzt.
Stehen beide Gebäude auf dem gleichen Grundstück? Garten und Mauer wären erstmal egal.
Was steht in der Baugenehmigung der beiden Häuser? Gibt es Auflagen?
Ist es in Hessen so möglich?
Keine Ahnung, ob sowas möglich ist. Die Vergabe von Hausnummern ist Sache der Gemeinde/Stadt. Bitte dort mal nachfragen. (Aber keine schlafenden Hunde wecken.)
Gruß
Jörg Zabel