ich würde mich über einen Rat von Euch bei folgender rechtlichen Problematik freuen:
Wir möchten in Hessen ein Fertighaus bauen. Das Grundstück ist gekauft, wir haben einen Vermesser kommen lassen und ein Bodengutachten erstellen lassen. Soweit, so gut.
Mit der Baufirma haben wir den Kaufvertrag abgeschlossen, in welchem auch eine Vertragsstrafe bei Kündigung unsererseits festgeschrieben wurde.
Für alle Aktivitäten in Bezug auf das Vorhaben haben wir der Baufirma eine Vollmacht ausgestellt.
Der Architekt arbeitet als Subunternehmer für die Firma, so daß wir alles aus einer Hand bekommen.
Der Architekt erstellte den Grundriß, begutachtete das Grundstück, die Nachbarbebauung und kontaktierte auch das Bauamt wegen Abweichungen am Haus.
Nun wurde endlich der Bauantrag eingereicht und zu aller Überraschung vom Bauamt abgelehnt.
Begründung: Das Haus hat einen Grenzabstand zum Nachbarn von 3m. Da dieser jedoch bereits vor langer Zeit sein Haus mit Garage auf die Grenze baute und keine Brandschutzmauer hat, müssen wir einen Abstand von 6m einhalten.
Dies hat zur Folge, daß unser Haus plötzlich nicht mehr in der von uns gewünschten Form gebaut werden kann.
Diesbezüglich meine Frage: Bin ich berechtigt, den Kaufvertrag zu kündigen, ohne in die Situation der Vertragsstrafe zu kommen?
Meiner Meinung nach liegt hier ein Verschulden des Architekten bzw. des Bauträgers als Generalunternehmer vor.
Für Eure Hilfe bedanke ich mich herzlich im Voraus.
Bitte auch Hinweis, ob dies eher ins Forum „Immobilien“ gehört.
Gruß
RaRo
hatten wir auch schon überlegt.
Ärgerlich hierbei ist natürlich, daß die dbzgl. Kosten von uns zu tragen sind … wozu ich, ehrlich gestanden, nicht bereit bin.
Hallo,
erst ein paar Zwischenfragen:
Ist im Grundbuch eine Baulast eingetragen?
Wie groß ist die Nachbarsgarage?
Diese steht auf der Grenze?
Also: Nachbarhaus, Nachbargarage, deine Garage, Dein Haus? Ist so die (geplante) Reihenfolge?
Ist denn Dein Vertrauen schon weg? Gib dem Archi die Chance, das Problem zu lösen, da zeigt sich , ob er was taugt.
Im übrigen wird das beim Bau nicht das einzige Problem bleiben, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Gruß
Harry
PS: Wenn Du alles aus einer Hand kaufst, wer überwacht dann die richtige Ausführung ? Unabhängiger Bauleiter?
Ist denn Dein Vertrauen schon weg? Gib dem Archi die Chance,
das Problem zu lösen, da zeigt sich , ob er was taugt.
Nein, mein Vertrauen ist noch nicht hin, bisher lief es auch sehr gut.
Ich möchte nur rechtzeitig fragen, da ja einerseits nun Fristen beim Bauantrag einzuhalten sind, evtl. Mehrkosten auf uns zukommen und irgendwann auch die Festpreis-Bindung ausläuft.
Möchte dem dann folgenden „Gezänk“ einfach nur vorbeugen.
Im übrigen wird das beim Bau nicht das einzige Problem
bleiben, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Das ist mir bewußt … ist auch schon genug passiert, aber bisher nehmen wir es noch mit Humor.
Stopp Stopp Stopp
Alle Hinweise waren bisher sehr gut gingebn aber m.E. am Ziel vorbei.
Keiner kennt den Inhalt des Vertrages
Keiner kennt den Text der Ablehnung des Bauantrages
Ziel soll ein Haus für RaRo sein
Ich würde mit der Baufirma + dem Architekten ein Gespräch suchen und zwar sehr schnell !!
Weiterhin ist der Architekt verpflichtet nach den Regeln des Baurechts ein Gebäude zu planen. Wenn er solche Dinge wie Abstandsflächen nicht beachtet [Lehrinhalt zweites Semester] ist er schadenersatzpflichtig.
Also nicht verrückt machen lassen, den Vertrag über das Wochenende nochmals lesen und dann am Montag handeln.
Weiterhin ist der Architekt verpflichtet nach den Regeln des
Baurechts ein Gebäude zu planen. Wenn er solche Dinge wie
Abstandsflächen nicht beachtet [Lehrinhalt zweites Semester]
ist er schadenersatzpflichtig.
Kein Architektenvertrag, d.h. keine direkten vertragl. Beziehungen mit dem Architekten, so hab’ zumindest ich das verstanden. Schlechtleistung geht zu Lasten des Bauträgers/Fertighausfa.
Wenn der Archi trotz Grundbucheintrag einer Baulast die Abstandsflächen nicht korrekt berrechnet/einzeichnet sind schon Zweifel an der Eignung angebracht. Man wird der Firma aber sicher Gelegnheit geben, daß Ding wieder auf die Gleise zu bekommen. Schließlich wollen die auch Geld.
Dem stimme ich zu. Man muss aber noch ergänzen: es trifft nämlich den Architekten nur dann eine Haftung, wenn die Baubehörde zu Recht abgelehnt hat!
Hat der Architekt richtig geplant, aber die Bauebehörde rechtswidrig versagt, dann kann man den Architekten nicht zur Haftung ziehen. Daher ist wichtig: Baubescheid prüfen und ggf. ein Rechtsmittel einlegen!
Habt Ihr das Problem somit vorher gekannt? Aufklärung?
Ich möchte nur rechtzeitig fragen, da ja einerseits nun
Fristen beim Bauantrag einzuhalten sind, evtl. Mehrkosten auf
uns zukommen und irgendwann auch die Festpreis-Bindung
ausläuft.
Möchte dem dann folgenden „Gezänk“ einfach nur vorbeugen.
Die Fa. läßt da bestimmt mit sich reden (Übernahme Mehrkosten, längere Festpreisbindung, zusätzliche Sonderausstattungen etc.), alle Verhandlungssache.
Im übrigen wird das beim Bau nicht das einzige Problem
bleiben, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.
Das ist mir bewußt … ist auch schon genug passiert, aber
bisher nehmen wir es noch mit Humor.
Das solltet Ihr Euch bewahren.
Mein Rat dennoch: Schaltet einen unabhängigen Fachmann vom Bau zur Bauüberwachung ein, kostet zwar was, lohnt sich aber auf jeden Fall.
Gruß
RaRo
Gruß zurück
Harry
PS: Mein Tip für alle Bauherren, das bau.de-Forum. Viele Horrorstories, aber viel Sachverstand und Infos.
@Christian und Harry
Es stellt sich wohl so dar, daß das Nachbarhaus vor 1972 gebaut wurde, als es noch keine Baulastsicherung gab.
Auch kam die Vorschrift der Grenzbrandwand erst später.
na ja dass habe ich eigentlich vorausgesetzt, dass man hinsichtlich der Haftung mit der Baufirma auseinandersetzt und diese dann ein etwaigen Durchgriff auf den Architekten nimmt.