Hallo allerseis,
angenommen zwischen Person A und Baufrima X bestände ein Bauvertrag, indem für den Auftragnehmer (Baufirma X) folgende Fertigstellungstermine und entsprechende Verzugsstrafen festgelegt wären:
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Fertigstellung Rohbau 30.11. 2006
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Bezugsfertigkeit 28.02.2007
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Fertigstellung Aussenputz und Aussenanlagen 28.02.207
Für jeden Termin eine Verzugsstrafe von 0,1% der Bausumme pro Woche Verzug. -
Würde die Vertragsstrafenklausel nun unwirksam, weil keine Begrenzung auf max. 5% der Gesamtsumme im Vertrag vereinbart wurde ?
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Angenommen, die Vertragsstrafe wäre gültig, wäre dann eine max. Vertragsstrafe von 5% der Gesamtsumme einklagbar oder auch mehr (bei entsprechendem Verzug ,d.h. mehr als 50 Wochen) ?
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Angenommen die Baufirma führe nach ca. 90% der Fertigstellung des Hauses über den Zeitraum eines halben Jahres, trotz mehrfacher Anmahnung, nur noch sporadisch arbeiten aus (ca. 1-2 Mann-Tage pro Monat). Könnte der Bauherr die Baufirma auf Vertragsbruch verklagen und eventuell Schadensersatz fordern ?
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Köhler