Bauvertrag

Guten Tag,

wir würden gern ein Haus bauen. Dazu fehlt noch das passende Grundstück.
In Berlin ist die Suche extrem schwer. Darum geht es nur über einen Makler.
Einige Bauträger haben einige Makler in der Hand, die für den Träger suchen.
In der Regel ist es so, wenn der Makler ein GS gefunden hat, muss man auch mit dem Bauträger bauen.
Nun haben wir die Baufirma Fingerhaus gefunden. Sie bietet den Makler-Service natürlich auch an. Mit Fingerhaus möchten wir aber nicht bauen, aber für uns nach einem GS suchen lassen. Der Vertreter meinte, wer sein Makler ein GS für uns gefunden und wir nicht mit Fingerhaus bauen wollen, dann ist das auch ok.
Jetzt hat er uns einen Werksvertrag zukommen lassen. Wenn wir den unterschreiben, beginnt die Suche. Der Bauvertrag ist mir egal, da ich im Falle eines geeigneten GS von seinem Makler mit einem anderen Bauträger bauen möchte.
Deswegen gibt es auch eine Rücktrittsklausel. Siehe diese beiden Bilder.
http://postimage.org/image/fw4yr1gmz/
http://postimage.org/image/mbr3j8xkn/

Jetzt zu meiner Frage. Kann ich den Werksvertrag und die Ausräumung unterschreiben und wenn sein Makler ein passendes GS für mich gefunden hat, zurücktreten und mit jemand anderen bauen?

Vielen Dank

Chris

Wie wäre es denn, den Vertrag von einem eigenen Anwalt auf die Frage hin prüfen zu lassen?

Die Frage stellt auf eine konkrete Rechtsberatung ab.

Lieber Chris,
diese Frage kann und will ich nicht beantworten, weil es darum geht, dass hinterher im Schadenfall (= du musst doch mit denen bauen) ein erheblicher Schadenersatz anfallen kann.
Du benötigst für diese Entscheidung entweder einen Rechtsanwalt, der den Vertrag richtig (!) prüft oder aber zumindest dir Klauseln nennt, die schädlich sein könnten.
Wenn du mich aber als Mensch fragst:
Es gibt immer auch ein „Bauchgefühl“. Darauf sollte man manchmal hören: In diesem Fall hast du von vornherein vor den Vertrag nicht zu erfüllen. Das ist erstens nicht korrekt und zweitens nicht fair. Du musst dir übelegen, (bei allen Vorteilen, die du vielleicht daraus hast) ob du damit leben willst, dass den (vermutlich) größtes Projekt für dein Leben mit so einer Lüge anfängt???
Ich wüsste, wie ich mich entscheide auch wenn es vielleicht im Moment schwer fällt.
Gruß Geoli

Bau nie mit Bauträger!!!
Zum Rset rate ich Dir einen Anwalt zu konsultieren.

Grüße Mathias

Hallo,

ich kann in diesem Rahmen keine Beratung zu einem konkreten Fall leisten. Das verbietet mitunter das anwaltlich Berufsrecht. Deswegen kann ich Ihnen nur empfehlen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann. Aber mir sind da die Hände gebunden.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Das ist eher eine juristische Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Ein Werkvertrag beinhaltet die Vereinbarung zur Fertigung eines Werkes, also eines Planes, eines Hauses usw. Die Grundstückssuche ist sicher kein Werkvertrag.

Schöne Grüße
Christian Storch

Hallo,
ich würde keine Verträge, die mit Bauen oder Errichten von Häusern in Zusammenhang stehen, unterschreiben. Es gibt nur Ärger, um aus den Verträgen herauszukommen und ist meistens mit Kosten verbunden.

Sorry, das ist nicht mein Wissensgebiet.