in einem Bauträgerkaufvertrag für eine ETW steht ein Fertigstellungstermin mit z.B.: 01.12.2011.
Es gibt doch einen Tagessatz die der Bauträger bezahlen muß, wenn er diesen Fertigstellungstermin überschreitet.
In dem besagten Bauträgerkaufvertrag steht dieser Tagessatz nicht!
A. Ist dies normal das in dem Bauträgerkazfvertrag kein Tagessatz steht?
B. Wo kann man z.B. im BGB nachlesen, was der Tagessatz in % vom Kaufpreis wäre?
Es gibt doch einen Tagessatz die der Bauträger bezahlen muß, wenn er diesen Fertigstellungstermin überschreitet.
Ich fürchte das ist Wunschdenken. Meines Wissens werden Vertragsstrafen frei ausgehandelt.
In dem besagten Bauträgerkaufvertrag steht dieser Tagessatz nicht!
Das ist auch der Normalfall.
A. Ist dies normal das in dem Bauträgerkazfvertrag kein Tagessatz steht?
Ja.
B. Wo kann man z.B. im BGB nachlesen, was der Tagessatz in % vom Kaufpreis wäre?
Ich fürchte nirgends.
Wenn im Bauvertrag keine Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung des Objektes vereinbart wurde, bleibt es dem Käufer unbenommen, einen tatsächlich entstanden finanziellen Schaden zu fordern.
Wenn im Bauvertrag keine Vertragsstrafe bei verspäteter
Lieferung des Objektes vereinbart wurde, bleibt es dem Käufer
unbenommen, einen tatsächlich entstanden finanziellen Schaden
zu fordern.
Aber auch nur dann, wenn der Termin fest zugesagt wurde.
Gruß
loderunner (ianal)
Üblich im Bauvertrag sind hier 5% der Auftragssumme, das ist auch höchstrichterlich als Obergrenze entschieden. Andere Vereinbarung würden benachteiligend sein.
Ist hierzu keine Angabe im Vertrag richtet sich der Verzug nach dem BGB. Hiernach kann jedoch nur der wahre Schaden, der in Folge des Verzugs entsteht geltend gemacht werden.
§§ 280 ff. BGB
D.h. ist evtl. die alte Wohnung gekündigt, und die neue nicht fertig, und man zieht ins Hotel muss der Bauträger hierfür aufkommen. Jedoch stehen ihm auch Rechte zu weil er beispw. wegen schelchten Wetters etc. nicht früher fertig geworden ist.