Liebe/-r Experte/-in,
ich habe ein Haus mit einem viel zu großen Grundstück. Das Grundstück liegt im Außenbereich. Nun würde ich gerne das Grundstück teilen lassen und als Bauland verkaufen. Blöd ist allerdings, daß das leere Grundstück dann nur Gartenland wäre und ich es gerne als Bauland verkaufen würde. Wenn mein Grundstück geteilt wird entsteht mit dem leeren Grundstück eine Baulücke. Laut Aussage, durch einen Sachbearbeiter des Bauamtes, würde durch die Teilung zwar eine Baulücke entstehen. die bei einer Bauvoranfrage aber nicht berücksichtigt wird. Meine Frage wäre nun, was kann ich noch tun und wie sollte ich vorgehen um das Grundstück als Bauland verkaufen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Kalleballe
Guten Tag @Kalleballe,
das Gesetz ist da sehr eindeutig und rigoros. Im Außenbereich gibt es keine Baugenehmigung mit nur ganz wenigen Ausnahmen.
Gerade eine Verdichtung der Bebauung, so wie Sie sie ja anstreben will der Gesetzgeber verhindern.
Ändern kann das nur die Politik und zwar ihr Gemeinderat.
Wenn Ihr Gemeinderat beschließt im Außenbereich ein neues Baugebiet einzurichten und Ihr Grundstück liegt in diesem Gebiet, dann wird aus Ihrem Ackerland Bauland, sonst nicht.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Lieber KalleBalle,
im Außenbereich wird normalerweise überhaupt nie eine Baugenehmigung erteilt. Es gibt wenige Ausnahmen, z. B. für Landwirte oder Bestimmuhgen in einer speziellen Satzung erlauben Ausnahmen.
Ich habe erlebt, daß eine spezielle Satzung für ein Gebiet im Außenbereich die Baulückenschließung erlaubt. Wenn der Beamte schon sagt, daß es nicht geht, sehe ich schwarz. Wenn Du Landwirt bist, kannst Du Dich noch einamal melden.
Viele Grüße