Bauvoranfrage

Hi,

wenn man eine Bauvoranfrage stellt, ist das dann verbindlich? Ich meine muss man dann demnächst loslegen oder gibt es da keine Fristen. Ich würde gerne mal eine stellen wollen. Steht aber noch nix genaues fest. Wäre ein Scheunenausbau zu Wohnräumen.

LG Melli

Bauvorbescheide haben eine, je nach Bundesland, befristete Bindungswikung für die Bescheid erteilende Behörde. Näheres siehe Wiki.

Grüße mki

Eine Voranfrage ist doch noch keine Baugenehmigung oder überhaupt ein Antrag auf Baugenehmigung.

Es geht dabei um die Frage, ob man überhaupt für die Maßnahme (wie angedacht und vorgebracht) eine Genehmigung bekommen würde.
Ob es also im Grunde genehmigungsfähig wäre, ob mit oder ohne Änderungen.

Und wenn Voranfrage positiv, reicht man die endgültigen und im Detail ausgearbeiteten Pläne ein.

Übrigens, selbst nach Baugenehmigung MUSS man überhaupt nicht bauen ! Es ist sogar so, die Genehmigung erlischt wenn nicht innerhalb einer(verlängerbaren) Frist gebaut wird.
Das liegt darin begründet, das sich die Vorschriften und B-Pläne ändern, man kann nicht „einmal genehmigt, immer genehmigt“ voraussetzen, wenn man nicht endlich mal anfängt und den Bau auch zum Ende bringt.
Deshalb verfällt die Genehmigung mal und man muss sie neu, nach den inzwischen womöglich neuen Vorschriften, nochmals beantragen.

MfG
duck313

Du musst gar nicht bauen. Allerdings kann es dir nach Ablauf der Bindungswirkung passieren, dass du eine der Voranfrage entsprechende Baugenehmigung nicht erteilt bekommst.

Der Gag der Voranfrage ist ja gerade der, etwas summarisch und preisgünstig die Chancen für die Erteilung einer Baugenehmigung abklopfen zu können. Und auf das Ergebnis dieser Prüfung darfst du dich dann für die Zeit der Bindungswirkung verlassen. D.h. es muss dir dann grundsätzlich eine der Voranfrage entsprechende Baugenehmigung erteilt werden, wenn du sie beantragst. Ob du überhaupt oder wann du eine Genehmigung beantragst, ist aber alleine dir überlassen. Nur wenn du es tun willst (und sonst würdest du ja auch keine Voranfrage stellen), solltest du alles daran setzen, es in der Bindungsfrist zu tun, weil es sich das Bauamt danach wieder anders überlegen kann/darf. Wobei letzteres dramatischer klingt, als es ist, wenn es um eher unproblematische Dinge geht. Aber wenn die Geschichte wirklich kritisch ist, sollte man sofort mit der positiven Voranfrage zusehen, eine Genehmigung zu bekommen. BTW: Auch die ist nur begrenzt gültig!

ok. danke euch :smile:

Das was Du vermutlich mit dem Bauzwang gemeint oder verwechselt hast ist meist bei Kauf eines neu erschlossenen Grundstückes. Damit diese nicht zu Spekulationsopbjekten werden müssen sie meist innerhalb einer gewissen Frist bebaut werden. Das sind in der Regel 5 jahre.