Eine Voranfrage ist doch noch keine Baugenehmigung oder überhaupt ein Antrag auf Baugenehmigung.
Es geht dabei um die Frage, ob man überhaupt für die Maßnahme (wie angedacht und vorgebracht) eine Genehmigung bekommen würde.
Ob es also im Grunde genehmigungsfähig wäre, ob mit oder ohne Änderungen.
Und wenn Voranfrage positiv, reicht man die endgültigen und im Detail ausgearbeiteten Pläne ein.
Übrigens, selbst nach Baugenehmigung MUSS man überhaupt nicht bauen ! Es ist sogar so, die Genehmigung erlischt wenn nicht innerhalb einer(verlängerbaren) Frist gebaut wird.
Das liegt darin begründet, das sich die Vorschriften und B-Pläne ändern, man kann nicht „einmal genehmigt, immer genehmigt“ voraussetzen, wenn man nicht endlich mal anfängt und den Bau auch zum Ende bringt.
Deshalb verfällt die Genehmigung mal und man muss sie neu, nach den inzwischen womöglich neuen Vorschriften, nochmals beantragen.
MfG
duck313