Bauvorantrag stellen aber darf ich das?

Hallo zusammen,
ich hätte da eine große Frage an alle die sich schon mal mit einem Bauvorantrag befasst haben oder sogar gestellt haben.
Die Gute Frau von der Behörde beantwortet diese Frage immer nur mit der Antwort " Na, dann stellen Sie den einfach und dann schauen wir mal."
Familie XYZ hat ein Haus in Sachsen im Aussenbereich und dort sollen sie erst mal einen Bauvorantrag stellen bevor irgendwas gemacht wird.
Also Beim Landratsamt angefragt und die Info bekommen wo was auf der Internet Seite zu finden ist
Jetzt hat die Familie die Unterlagen vorliegen und kommt auch so holprig durch nur ist da der Punkt 5. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Meine Frage kann Familie XYZ als Privatperson überhaupt sollch einen Bauvorantrag stellen?
Irgendwie hat dieser Punkt die Familie total aus der Spur geworfen.
Natürlich wird das geplante Carport von einer Fachfirma aufgebaut und der geplante Teilabriss wird auch von einer Fachfirma durch geführt, aber keiner dieser Firmen will diesen Vorantrag stellen. Eine Firma wollte sogar nur für den Vorantrag 3000euro plus die Gebühren von der Behörde.
Irgendwie ist das ganze etwas verwirrend.
Hat einer dazu vielleicht Erfahrungen und kann sagen ob Punkt 5 einfach frei gelassen werden kann weil niemand der Familie achitekt oder ähnliches ist.

Danke im voraus für eure Hilfe

Hallo,
wenn man Tante google mit „Formular Bauvoranfrage“ belästigt:wink:
bekommt man ca. 16.000 Ergebnisse in 0,36 Sekunden, wobei man dann nach dem entsprechenden Bundesland suchen muss.
Die technischen Daten des Carports ergeben sich aus den Unterlagen des Kaufvertrages.
Ein Verkäufer von Carports, der ein Geschäft zum Abschluß bringen würde, würde sich dem Kaufinteressenten als Hilfe anbieten, was man früher allgemein als „Service am Kunden“ verstanden hat.
3.000 € würde ich als Unverschämtheit betrachten und dieses Unternehmen nicht als Lieferanten akzeptieren.
Bauvoranfrage ausfüllen, zur netten Dame beim Amt gehen, kurz dort einsehen lassen, die sind viel viel lieber als deren Ruf:wink:

Servus,

es geht hier nicht um den Antrag, sondern um den Entwurf:

http://www.lexsoft.de/normensammlung/327428,55

Schöne Grüße

MM