Hallo zusammen,
ich hätte da eine große Frage an alle die sich schon mal mit einem Bauvorantrag befasst haben oder sogar gestellt haben.
Die Gute Frau von der Behörde beantwortet diese Frage immer nur mit der Antwort " Na, dann stellen Sie den einfach und dann schauen wir mal."
Familie XYZ hat ein Haus in Sachsen im Aussenbereich und dort sollen sie erst mal einen Bauvorantrag stellen bevor irgendwas gemacht wird.
Also Beim Landratsamt angefragt und die Info bekommen wo was auf der Internet Seite zu finden ist
Jetzt hat die Familie die Unterlagen vorliegen und kommt auch so holprig durch nur ist da der Punkt 5. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Meine Frage kann Familie XYZ als Privatperson überhaupt sollch einen Bauvorantrag stellen?
Irgendwie hat dieser Punkt die Familie total aus der Spur geworfen.
Natürlich wird das geplante Carport von einer Fachfirma aufgebaut und der geplante Teilabriss wird auch von einer Fachfirma durch geführt, aber keiner dieser Firmen will diesen Vorantrag stellen. Eine Firma wollte sogar nur für den Vorantrag 3000euro plus die Gebühren von der Behörde.
Irgendwie ist das ganze etwas verwirrend.
Hat einer dazu vielleicht Erfahrungen und kann sagen ob Punkt 5 einfach frei gelassen werden kann weil niemand der Familie achitekt oder ähnliches ist.
Danke im voraus für eure Hilfe