angenommen, Herr Ahnungslos hätte ein Grundstück und Herr Bau würde ihm einen „Antrag auf Vorbescheid“ für den Bau eines Hauses mit der Bitte um Zustimmung zukommen lassen, was würde das für Herrn Ahnungslos bedeuten?
Sollte er sich anwaltlich beraten lassen?
… dass er mit seiner Unterschrift vermutlich auf gewisse Rechte verzichten würde, die ihm zustehen.
Da man nichts unterschreiben sollte, das man nicht versteht, würde ich ihm dringend zu einer Beratung raten. Geht auch kostenfrei auf dem Bauamt.
angenommen, Herr Ahnungslos hätte ein Grundstück und Herr Bau
würde ihm einen „Antrag auf Vorbescheid“ für den Bau eines
Hauses mit der Bitte um Zustimmung zukommen lassen, was würde
das für Herrn Ahnungslos bedeuten?
Sollte er sich anwaltlich beraten lassen?
Nein, kostet unnötiges Geld.
Mit der Zustimmung zu einem Antrag des B stimmt A dem Bauvorhaben insoweit zu, dass er vermutlich amtlicherseits nicht mehr gefragt wird, wenn nach ergangenem Bauvorbescheid der Bauantrag eingereicht wird - sofern dieser Antrag dem Bauvorbescheid entpricht.
Vielleicht ist es aber auch einfach wichtig für B, die Zustimmung des A zu haben, weil die im speziellen Fall amtlicherseits schon für den Bauvorbescheid gefordert wird bzw. dieser sonst abschlägig beschieden wird und der B den wesentlich teureren Bauantrag direkt einreichen muss mit deutlich höherem Ablehnungsrisiko als ohne Bauvorbescheid.
Aber schwer zu sagen, da das Bauordnungsrecht sich auch noch je nach Bundesland unterscheidet.
Hallo,
wenn Herr A. nur Eigentümer dieses einen und keines anderen Grundstücks in der Nähe ist, nur gutes
Bauvoranfragen werden genauso wie Bauanträge „unbeschadet Rechter Dritter“ erteilt, d.h. jeder kann auf jedem Grundstück so einen Antrag stellen, aber noch lange nicht bauen (weil er keine Verfügungsgewalt über das Grundstück hat). Wenn ein Bauträger also sowas für einen Grundstückseigentümer macht, ist das ziemlich nett, aber sonst auch nichts , da A. nachher ein Baugrundstück hat (sofern positiv).
Wenn A allerdings tatäschlich noch Grundstücke in der Nähe hat, sollte A. etwas vorsichtiger an die Sache ran gehen.
Grundsätzlich kann man sich, wie bereits beschrieben, kostenlos im Bauordnungsamt beraten lassen.
@ von-nix-ahnung
Vielen Dank für Deine Antwort.
Herr Ahnungslos hätte also beim Bauamt angefragt und erfahren, dass er nicht unterschreiben sollte um keine Rechte (die er ja noch nicht einmal kennt) abzutreten.
Möglicherweise ergeben sich durch das Abtreten eigener Rechte aber auch in der Folge weitergehende eigene Rechte, die den Wert des eigenen Grundstücks positiv beeinflussen können.
Beispiel: Man gesteht dem Nachbarn zu auf der Grundstücksgrenze zu bauen und darf dies im Gegenzug dann später auch einmal. Dadurch steigt die bebaubare Fläche des Grundstücks und damit sein Wert.