Bauvorhaben im Außenbereich

Die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich richtet sich ja, wie wir uns angelesen haben, nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Zielsetzung sei es, den Außenbereich grundsätzlich von nicht-privilegierter Bebauung freizuhalten und damit eine Zersiedelung zu vermeiden.

Wie stünde es aber damit, wenn die als Außenbereich deklarierte Fläche von Wohnhäusern quasi umgeben ist. Könnte man, wenn ein Bauvorhaben von der Gemeinde zurückgewiesen wird (mit Hinweis auf die Zersiedlung), einen berechtigten Einspruch einlegen?
Wenn das Grundstück direkt an ein Wohngebiet angrenzt und nicht außerhalb der Ortschaft liegt?

Es gab wohl mal eine Baugenehmigung, die ist aber verjährt.

Wie stünde es aber damit, wenn die als Außenbereich
deklarierte Fläche von Wohnhäusern quasi umgeben ist. Könnte
man, wenn ein Bauvorhaben von der Gemeinde zurückgewiesen wird
(mit Hinweis auf die Zersiedlung), einen berechtigten
Einspruch einlegen?
Wenn das Grundstück direkt an ein Wohngebiet angrenzt und
nicht außerhalb der Ortschaft liegt?

Hallo,
in einem solchen Fall kann ich nur raten, jemand mit Grundkenntnissen im BauGB (auch Flächennutzungsplan und Landschaftsplan) zu beauftragen, zu ermitteln, was die der Gemeinde wichtigen Intentionen sind. Manches geht doch, wenn man sich versteht. Damit meine ich keine Bestechung. Eine Ablehnung wegen Außenbereich ist für die Gemeinde die schnellste und meist auch sichere Begründung. Eventuell ist zu erfahren, unter welchen Umständen eine Bebauung doch gehen würde. Manchmal gibt es Wege.

Ich kenne z.B. Bauten, die neben einen nicht so „schönen“ Ortsrand gesetzt wurden und der Bauherr eine mächtige Hecke nach außen gepflanzt hat (natürlich keine Koniferen). Manchmal hat die Gemeinde auch einfach Angst, dass weitere Anfragen kommen und sie sich bei der Erschließung beteiligen müsste. Dann könnte man sich mit anderen potentiellen Bauherren zusammen tun und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan unter Kostenfreistellung für die Gemeinde vorschlagen. Ideen könnten bei einem konkreten Ort viele entwickelt werden. Vieles wird sich auch als Unmöglich herausstellen.

Eine rechtliche Auseinandersetzung erscheint mir anfangs nicht sinnvoll.
Man sollte mal nachfragen, wer in der Gemeinde Bebauungspläne oder den Flächennutzungsplan erstellt hat. Die Planer sind oft geeignet, vorgeschickt zu werden. Die kennen die Befindlichkeiten der Gemeinde.
Grüße
Ulf