Moin,
ein kurze Frage zum Baurecht.
Der Nachbar möchte ein altes Haus (reines Wohnhaus) abreisen und ein neues bauen (Wohn- und Geschäftshaus). Kann ich da als Nachbar Einspruch erheben wegen Lieferverkehr / erhöhter Lärmpegel da Parkplätze hinter den Haus (Geschäftszeiten 6-21 Uhr)
Zufahrt zu den Parkplätzen ein tiefergelegter Rampe mit eine Mauer 90 cm hoch?Welche Kosten könnten da auf einen zukommen wenn man Einspruch erhebt?
mfg Frank
Hallo!
Aha, gleich die Kostenfrage, dann ist also der Neubau als solcher gar nicht so schlimm ?
Meckern ja, aber es darf nichts kosten ?
Ein informelles Gespräch auf dem Bauamt kostet noch nicht. Dort wird man den rein rechtlichen Rahmen erklären,ob da ein Geschäftshaus in der geplanten Größe und den Abständen zum eigenen Grund neu errichtet werden darf. Und falls man denoch meint Ansprüche zu haben, wird man wohl um einen Fachanwalt fürs Baurecht nicht umhinkommen.
Man wird davon ausgehen dürfen,es gibt eine Baugenehmigung und das Wohn/Geschäftshaus ist dort grundsetzlich erlaubt. Denn im reinen Wohngebiet darf man kein Geschäft einrichten (wenige Ausnahmen für nichtstörendes Gewerbe gibts wohl).
Also wirds wohl ein Mischgebiet sein und da wird man mit Änderungen in der Nachbarschaft leben müssen.
Also wird man auch eher wenig berechtigte Ansprüche stellen können.
MfG
duck313
Welche Kosten könnten da auf einen zukommen
wenn man Einspruch erhebt?
Man kann zwar als betroffenener Nachbar im Genehmigungsverfahren gratis gegenüber der Bauaufsichtsbehörde seine Einwendungen äußern, aber erst gegen eine erteilte Baugenehmigung Rechtsmittel einlegen, und zwar wiederum nur gegen die Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde. Alles weitere, auch hinsichtlich der Kosten, ist dann das übliche auf dem Verwaltungsgerichtsweg.
s.