Bauvorlagebrechtigt für Garage 36m² ?

Hallo Forum,

ich werde nicht ganz schlau aus:
http://dejure.org/gesetze/LBO/43.html

Sicher blickt das jemand besser als ich.
Die eigentliche Frage ist, ob ein Diplom-Designer (FH) berechtigt
ist eine Bauvorlage als Planverfasser für eine Garage mit 36m² in BA-WÜ
einzureichen?

Danke,
irgendwieundsowieso

Hallo !

Es steht doch recht deutlich drin.

Absatz 5,unter Punkt 3 und 4 nennt die Ausnahmen,zu denen eben keine Qualifizierung nach Absatz 3 oder 4 nötig wäre.

Und das bedeutet,jeder kann es machen,auch ein Dipl-Designer(FH).
Aber er ist nicht „bauvorlageberechtigt“,es wird ja hier keine solche Berechtigung gefordert.

MfG
duck313