Hallo Forum,
ich werde nicht ganz schlau aus:
http://dejure.org/gesetze/LBO/43.html
Sicher blickt das jemand besser als ich.
Die eigentliche Frage ist, ob ein Diplom-Designer (FH) berechtigt
ist eine Bauvorlage als Planverfasser für eine Garage mit 36m² in BA-WÜ
einzureichen?
Danke,
irgendwieundsowieso
Hallo !
Es steht doch recht deutlich drin.
Absatz 5,unter Punkt 3 und 4 nennt die Ausnahmen,zu denen eben keine Qualifizierung nach Absatz 3 oder 4 nötig wäre.
Und das bedeutet,jeder kann es machen,auch ein Dipl-Designer(FH).
Aber er ist nicht „bauvorlageberechtigt“,es wird ja hier keine solche Berechtigung gefordert.
MfG
duck313