Bauvorschrift bei NiedrigWasser und Hochwasser?

Gibt es in Deutschland Bauvorschriften, wie hoch eine Mauer an einem Seeufer sein darf, wenn der Wasserpegel zwischen 2.30 m und 3.57 m hat und bei Hochwasser 4 80m Ist? Würde mich sehr interessieren.

jede Menge !

Nur kann man deine Frage so nicht beantworten. dazu müsste man wissen, was das für eine Mauer sein soll, wer sie baut ( bauen darf !) und was sie eigentlich begrenzen oder gar vor Wasser schützen soll.

Nur selten besteht überhaupt eine Vorschrift man müsse sein Grundstück/Haus vor Hochwasser schützen. Es kann eher untersagt werden, in Überflutungsgebieten überhaupt zu bauen. Bzw. wenn zulässig, dann könnte so ein Schutz vorgeschrieben sein.

MfG
duck313

Ich kann gerne mal ein Foto von der Mauer zeigen bzw hochladen. Die Mauer befindet sich am Bodensee.

Die vordere Seite des Schlosses

Das willst Du jetzt aber nicht als Vergleich für eine Hochwassermauer hernehmen oder?
Das Schloss Montfort in Langenargen am Bodensee wurde auf einer, vor Langenargen liegenden Halbinsel erbaut. Hier wurde in dem Sinne keine Hochwassermauer sondern ein Fundament für das Schloss errichtet.
Ich bezweifle, dass das baurechtlich heute noch in dieser Form an irgendeinem Gewässer in D möglich wäre. ramses90

Das wäre eigentlich meine zweite Frage gewesen ob das überhaupt heute noch so gebaut werden darf.Ich kenne leider nicht die ganzen Vorschriften was heute noch erlaubt ist und was nicht.Aber da würde ich gerne dennoch wissen, wie hoch denn das Fundament sein müsste des Schlosses in Langenargen? Irgendow müsste man dies doch auch nachlesen können
MfG

Ich habe dir doch gesagt, es ist selten überhaupt Sache des Baurechtes ob dein (Privat) Haus überschwemmt wird. Das ist doch kein öffentliches Interesse.
Der Bauherr könnte ja entsprechend bauen, kein Keller, im Erdgeschoss nur unbedenkliche Nebenräume die auch schadlos überflutet werden könnten…

Man darf von einem Bauherrn erwarten er informiert sich selbst, ob er dort etwas zum Thema Hochwasserschutz machen muss. Falls das Bauen direkt am Ufer überhaupt zulässig wäre.

MfG
duck313

I

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Solche Regelungen könnten im konkreten Bebauungsplan festgelegt werden, und deren Beachtung wäre dann Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Tatsächlich finden sich solche Regelungen aber bislang (kann und wird sich vermutlich angesichts der extremen Wettersituationen der vergangenen Jahre nunmehr ändern) nur sehr selten. Nicht umsonst klagen inzwischen viele Häuslebauer der jüngeren Vergangenheit darüber, dass man ihnen durch solche Vorgaben nicht rechtzeitig klar gemacht hat, welches Risiko der Bau an der entsprechenden Stelle bedeutet. Aber da ja oft auch gerade die Kommunen diejenigen sind, die Land billig ankaufen, und dann teuer als Bauland wieder verkaufen, braucht einen das nicht wirklich zu wundern.

Ok danke für die Antwort