Bauvorschrift

Hallo Wissende,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, wenn nein, dann sorry; habe aber folgende Frage:
Wo kann ich die TGL - Vorschrift 10695 der ehemaligen DDR nachlesen? Es geht darin um die Bauvorschrift für Dächer auf Bungalows, der mit Muskelhypothek errichtet wurde. Google hat mir leider nicht das Erhoffte gebracht. Gab es zu DDR-Zeiten überhaupt eine statische Berechnung für Dächer?
Danke für eure Antworten
C.

Hallo Wissende,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, wenn nein, dann
sorry; habe aber folgende Frage:
Wo kann ich die TGL - Vorschrift 10695 der ehemaligen DDR
nachlesen?

In den einschlägigen Bibliotheken der Hochschulen.

Es geht darin um die Bauvorschrift für Dächer auf
Bungalows, der mit Muskelhypothek errichtet wurde. Google hat
mir leider nicht das Erhoffte gebracht.

Das Dach interessiert eigentlich gar nicht wie es finanziert wurde, Hauptsache es hält.

Gab es zu DDR-Zeiten überhaupt eine statische Berechnung für Dächer?

Jetzt habe ich erst einmal pauschal 5 Euro an das Finanzamt gezahlt für Vergnügungssteuer. Manche Menschen denken wirklich, das in der DDR alle in Laubhütten residierten.

In der DDR gab es Werk aus TGL usw. welches fachlich weitestgehend den heutigen Euronormen entspricht. Wenn man zum Beispiel die EN für die Berechnung von Stahlbeton mit der dazugehörigen TGL vergleicht, da sieht erstaunlicher Weise sehr viele Übereinstimmungen. Aber dieses Thema lässt sich lange und sehr weit fortsetzen.

Danke für eure Antworten
C.

Bitte

Christian

Hallo Christian,

wie bist Du denn drauf? Der Hintergrund für meine Frage zur Statik ist einfach der: Es ist ein massiver Bungalow mit einem Satteldach auf dem eine PV-Anlage errichtet werden soll ( = bester Standort, keine Verschattung, und die Größe ist ideal - eh Du wieder schimpfst…)
Leider gibt es zu diesem Bauwerk keinerlei Unterlagen mehr und die, die es gibt, kann man nicht mehr lesen, da es Thermopapier war. Damit ergibt sich einfach die Antwort - gibt es irgendwo in den städtischen Archiven Unterlagen darüber oder nicht. Aber egal, werde alles ausmessen und dann an jemanden geben, der das statisch berechnen kann. :wink:))
Ich danke Dir trotzdem Deiner Antwort.
C.
PS.: Ich oute mich auch und bin stolz drauf, beide deutsche Staaten zu kennen!

Hallo Christian,

wie bist Du denn drauf? Der Hintergrund für meine Frage zur
Statik ist einfach der: Es ist ein massiver Bungalow mit einem
Satteldach auf dem eine PV-Anlage errichtet werden soll ( =
bester Standort, keine Verschattung, und die Größe ist ideal -
eh Du wieder schimpfst…)

Ich habe nicht geschimpft - sondern gelächelt und mich diebisch amüsiert.

Leider gibt es zu diesem Bauwerk keinerlei Unterlagen mehr und
die, die es gibt, kann man nicht mehr lesen, da es
Thermopapier war. Damit ergibt sich einfach die Antwort - gibt
es irgendwo in den städtischen Archiven Unterlagen darüber
oder nicht. Aber egal, werde alles ausmessen und dann an
jemanden geben, der das statisch berechnen kann. :wink:))

Jede Gemeinde / Stadt hat ein Bauaktenarchiv. Dort kann man Einsicht halten. Kostet eine kleine Gebühr unter Umständen. Aber kein Anspruch darauf das die Akten komplett und vollständig sind.

Wenn es ein Bungalow aus DDR-Zeiten ist, dann kann unter Umständen ein sogenannter Typenbau vorliegen. Das vereinfacht das Ganze in der Berechnung da eine Typenstatik hierfür erstellt wurden. Diese Unterlagen sind an vielen Hochschulen [im Bereich der EX-DDR], welche eine Bauingenieurausbildung haben, hinterlegt. Es kann sein, dass man dort persönlich vorsprechen und sich dieses Dinge auf Mikrofilm ansehen muss um dann die Seiten, welche man haben möchte, bestellen zu können.

Deine Frage war nicht so gestellt, wie Du hier nun erläuterst. Du wolltest Information zur TGL. „Wo kann ich die TGL - Vorschrift 10695 der ehemaligen DDR nachlesen?“

und dann noch
„Gab es zu DDR-Zeiten überhaupt eine statische Berechnung für Dächer?“

Na wenn man so eine Frage auf dem Bildschirm erwischt - da muss man halt etwas Lächeln.

Noch ein Tipp:

Miss den Bungalow nicht selber aus. Derjenige, welcher die Berechnung durchführen soll, soll auch selber messen. Das hat etwas mit Gewährleistung und Haftung bei beigesteltlen Unterlagen zu tun.

Nix für ungut und nun toi toi toi für Dein Solardach

Christian

Hallo Christian,
danke für Deine „Nachmeldung“.
Der Bungalow-Bau ist nicht so gelaufen wie es sollte - eigentlich nach Plan, aber man hat eben verbaut, was es gab und da ist die Länge und Breite eben doch etwas größer geworden…auch ohne „Strafzahlung“, nur mit guter Begründung.
Mit dem Archiv ist eine gute Idee, die ich auch schon hatte. Allerdings ist das „Dorf“ eingemeindet worden von der Stadt ( Stadtrecht…-kämpfen wir immernoch drum…! ) und da ist nicht viel mit rüber ins Stadtarchiv gekommen, teils wegen „Verschlampung“ und Teils wegen Thermopapier - oder wie auch immer dieses damals hieß.
Ich denke, ich werde trotzdem in Erfahrung irgendwie bringen, ob das Dach mit einer PV-Anlage statisch hält.
Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend.
Gruß
C.

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