Bauzaun um Baugrube und Rohbau Pflicht?

Hallo,
Bauherr A hat Handwerker; diese bauen zum Verfüllen der Baugrube den Bauzaun ab, jedoch abends nicht wieder auf. Sie meinen, dass er nicht nötig sei und nur die Arbeiten behindere.
Nun ist die Baugrube straßenseitig größtenteils verfüllt; A hörte aber mal, man müsse den Bauzaun aus versicherungstechnischen Gründen stehen lassen, bis der Rohbau verschlossen sei (falls z.B. spielende Kinder in den Rohbau laufen und z.B. die Treppe herunterstürzen könnten).

In den AGB der Bauherrenhaftpflicht konnte A leider nichts dazu finden.

Wie ist eure Meinung?

Danke und Grüße!

Hallo

Bauherr A hat Handwerker; diese bauen zum Verfüllen der
Baugrube den Bauzaun ab

Nachvollziehbar, da notwendig. Und ein vorbildlicher Bauherr.

jedoch abends nicht wieder auf.

Keine vorbildlichen Handwerker.

Sie
meinen, dass er nicht nötig sei und nur die Arbeiten
behindere.

Über ersteres brauchen sie sich nicht den Kopf des Bauherrn zu zerbrechen und über zweiteres lässt sich auch streiten, denn nach Feierabend baut ja keiner, den der Zaun stören würde.

Nun ist die Baugrube straßenseitig größtenteils verfüllt; A
hörte aber mal, man müsse den Bauzaun aus
versicherungstechnischen Gründen stehen lassen, bis der Rohbau
verschlossen sei (falls z.B. spielende Kinder in den Rohbau
laufen und z.B. die Treppe herunterstürzen könnten).

Da hat er gut zugehört. § 823 BGB erlegt demjenigen eine Verkehrssicherungspflicht auf, der eine Gefahr schafft. Falls er das nicht tut, ist er schadenersatzpflichtig (und, was in dem Zusammenhang gerne vergessen wird, außerdem strafrechtlich zu belangen).

In den AGB der Bauherrenhaftpflicht konnte A leider nichts
dazu finden.

Wie ist eure Meinung?

Die Freistellung von der zivilrechtlichen Haftpflicht durch eine Versicherung, selbst wenn sie gegeben ist, beseitigt wie gesagt nicht die strafrechtliche Haftung. Dem ermittelnden Staatsanwalt ist es sch…egal, ob die Baubeteiligten eine Haftpflichtversicherung haben, die dem Kind eine Invalidenrente und Schmerzensgeld bezahlt.

Ich würde dem Handwerker mitteilen, dass er das erste und das letzte mal in dem laufenden Vertrag den Bauzaun abends nicht wieder aufgebaut hat. Wieso setzt eigentlich nicht der LBO-Bauleiter des Bauherrn die ordnungsgemäße Baustellenabsicherung durch - was sein Job ist?

Gruß
smalbop