Hallo zusammen,
habe eine Frage zur betrieblichen Altersvorsorge. Speziell Direktversicherung.
Im Rahmen der Entgeltumwandlung sind die Beiträge steuer- u. sozialabgabenfrei.
Wie schaut es aus, wenn der Arbeitgeber bspw. 40,-- zahlt. Sind diese auch steuer- u. sozialabgabenfrei?
Bzw. anderes Beispiel: AG zahlt 40,-- EUR und AN 60,-- EUR. Spricht man hier immer noch von einer Entgeltumwandlung? Profitieren hier nur die 60,-- EUR vom AN von der Steuer- u. Sozialvers.ersparnis?
Falls ja, warum macht man keine Gehaltserhöhung (um 40,-- EUR) und lässte den AN 100,-- EUR im Rahmen der Direktversicherung umwandeln und erhält somit für die vollen 100,-- EUR die Vorteile?
Vielen Dank vorab.