Hallo,
mal angenommen: Ein Mitarbeiter der bereits Mitte 2007 ausgeschieden ist, hat den arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgungsvertrag -Unterstützungskasse, 4 Jahre alt- gekündigt. Die Versicherungsgesellschaft hat den Betrag im März 2008 auf das Bankkonto des ehemaligen Arbeitgebers überwiesen, mit dem Hinweis das der Betrag Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig ist.
Das einzige was mir dazu einfällt ist eine Rückrechnung ins Vorjahr, in den letzten Monat seiner Tätigkeit und als Einmalzahlung abrechnen. Aber das kann es doch nicht sein.
Vielen Grüsse
Roswitha