BAV Auszahlung bei Privatinsolvenz

Hallo ihr Wissenden

mal angenommen, eine Frau ist durch den Tot Ihres Mannes in eine Privatinsolvenz gerutscht. Nun läuft diese seit 2 jahren und die Frau ist seit Sommer 2010 in Rente. Ihre BAV ( Betriebliche Altersvorsorge ) in Form einer LV wird nun Sommer 2011 zur Auszahlung fällig.

Der Betrag, sagen wir mal liegt so um 9000 Euro.
Würde dieses Geld gleich mit in die Insolvenzmasse fließen ?

Wenn ja , würde es die Möglichkeit geben, das Geld vielleicht auf ein anderes Konto einzuzahlen ?

Viele Grüße
Dandia

Hallo,

wie kann sein, dass der IV/TH von diesem Geld keine Ahnung hat? Diese BAV/LV hätte im IV-Antrag angegeben werden müssen. Das Verschweigen allein kann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen; geschweige denn die Auszahlung über ein anderes Konto.

Der Versicherung wird es egal sein, auf welches Konto sie dieses Geld überweist.

Es gehört aber in die Insolvenzmasse.

LG

Grundsätzlich sind alle Einnahmen den Treuhändler zu melden.
Würden sie das Geld auf ein anderes Konto einzahlen, und dieses wird im nachhinein bekannt, wird Ihnen die Restschuldbefreiung versagt.
Es gibt aber die Möglichkeit, die LV in Form einer Rente auszahlen zu lassen. Dann würde nur der monatliche Betrag während des Verfahrens zu Ihren Einkommen gerechnet.

Hallo Dandia,
bei Auszahlung auf dein Konto gehört es zur InsoMasse.
Auf ein anderes Konto mit anderem Namen, ist es möglich.
LG
lucy

Hallo,

mal angenommen, rechtlich ist, wäre das schwierig, denke ich, könnte es dennoch Möglichkeiten in der Praxis geben. Wenn Sie interessiert, wie Bekannte von mir mit ähnlich drohenden Verlusten umgegangen sind, schreiben Sie mir doch einfach an [email protected] - mit Bezug auf diese Anfrage hier.

mfg

Johann Schwenk

Hallo liebe Fragende,

die Antwort lautet: Nein

Denn Riesterrente u. Betriebl. Altersvorsorge ist nicht pfändbar!

LG Maria

Meines Wissens wird das Geld gepändet werden wenn es auf einmal ausbezahlt wird. Wenn es jedoch in kleinen Teilen als monatliche Rente ausbezahlt wird, wird nur ab der Pfändungsgrenze gepfändet.

Gruß