Na, dann wollen wir mal,
jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge anzubieten.
Probezeit ist dabei ausgenommen.
Zahlungspflichtig ist der Arbeitgeber nicht.
Beiträge die jeder Arbeitnehmer über eine Gehaltsumwandlung selbst tätigt, sind in jedem Fall Sozialabgaben- und steuerfrei. DAS IST IHNEN ENTGANGEN !!!
Das wäre der einzige Punkt, den man dem Arbeitgeber anlasten kann.
Ein Beispiel:
Es werden VWL gezahlt 26,59€
Sparbeitrag 40,00€ Bei einem Bruttoverdienst von ca. 2000€ entfallen zu zahlende Sozialabgaben und Steuern an, die hätte man einsparen können, in dem man diese Beiträge in eine BAV wandelt. Stkl. 1 z.B. hätte über diesen Weg eine BAV im Wert von ca. 85€ (Alter 30 Jahre) investieren können. Selbst aber nur einen Beitrag von Brutto 13,41€ leisten müssen.
Vorraussetzung hierbei aber, der AG zahlt VWL.
Ohne VWL sind z.B. 100€ Bruttobeitrag ein wirklich zu zahlender Beitrag von ca. 40€, d.h. Steuerklasse 1 spart über eine BAV mehr als die Hälfte aus Steuer- und Sozialabgaben ein. Es gibt eine Klage wo ein Arbeitgeber solch einem Fall verloren hat. Einfach mal Googeln.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepfllicht, die gilt es zu erfüllen.