Hallo zusammen,
ich habe in 11/2008 eine Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. Die Beiträge zahle ich selbst ohne Arbeitgeberzuschuss, d.h. es handelt sich um eine arbeitnehmerfinanzierte Versicherung durch Entgeltumwandlung.
In den letzten Jahren habe ich wegen Gehaltsschwankungen ein paar mal den Beitrag geändert. Der Beitrag liegt derzeit bei 116 EUR pro Monat. Ich will ihn jetzt auf 316 EUR pro Monat erhöhen.
Zum ersten Mal in den Jahren meinte die Versicherung, dass das wegen einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes nicht mehr so ohne weiteres gehen würde. Änderungen über eine gewisse Höhe hinaus würden de facto einem Neuabschluß gleichkommen. „Die Änderung ist so wesentlich, dass sie zivilrechtlich wie ein neuer Vertrag zu bewerten ist“. Das für mich wesentliche kommt danach und lautet „Für die Vertragsänderung werden den laufenden Beiträgen Ihres Vertrags Abschlusskosten von EUR 4.352,99 entnommen, die wir gleichmäßig auf 5 Jahre verteilen“.
Warum waren Beitragsänderungen in den vergangenen Jahren kostenfrei möglich und was hat sich geändert?
Gruß
Jens