Kann der Arbeitnehmer vom AG verlangen, dass er vom Vertrag
zurücktritt. Schließlich hat er die Police erst nach viel
Verzögerung gesehen und dazu noch falsch.
Ob der AN etwas verlangen kann, hängt von den Gegebenheiten im Betrieb ab. Wenn in der Police Abweichungen zum Antrag vorhanden sind, sollte man diese korrigieren können.
Hat er aber in dem Fall nicht. Den Fehler in der Police hat der AN entdeckt.
Um welcehn Fehler handelt es sich denn ? Wegen einer falschen Zahlweise wird man nicht vom Vertrag zurücktrteten können.
Die genannten Dokumente außer Entgeltumwandlungsvereinbarung
liegen in dem Fall vor, aber die Details zu der Versicherung
dem AN eben erst seit Kurzem. (Versicherungsbedingungspaket)
Hat der VN den Antrag „blind“ unterschrieben ? Ohne Unterschrift des AN keine bAV, der AN müßte also alles vorhehr gesehen haben.
Die Klärung dauert zu lange. Wie kann man denn nachprüfen, wann welche Beiträge investiert wurden (Fondsgebunden DV)?
Das sieht man erst an den Kontoauszügen, die zum Jahresende versandt werden.
Aufgrund der Informationslage und der zögernden Bearbeitung der Reklamation - Vertrauen beim AN gegen Null.
Noch einmal, der AG ist der Vertragspartner der Versicherung, deswegen kommt es auf das Vertrauen des AN hier nicht an. Er kann vorgeben bei welchem Anbieter die bAV läuft. Der AN kann nur sagen, „will ich“ oder „ich will nicht“.
Der Antrag enthält klar den Eintrag jährliche Zahlungsweise zum Januar.
Das war früher üblich, seit 2005 ist das flexibler.
Da ist schon viel mehr schiefgegangen in der Abwicklung als mit der Police des AN. Daher auch der Versuch da wieder rauszukommen.
Da reicht eine Willenserklärung an den AG, dass man die Gehaltsumwandlung nicht mehr wünscht. Ob der AG dann aus seiner Tasche einzahlt ist eine andere Frage.