Hallo Experten,
eine Kollegin wollte sich nun doch etwas fürs Alter gönnen und das Angebot einer Direktversicherung annehmen. Ich habe ihr aber meine Bedenken mitgeteilt, weil sie deutlich über allen Beitragsbemessungsgrenzen verdient, so dass die Sozialversicherungsersparnis bei ihr nicht zum Tragen käme. Liege ich richtig? Was ist die Alternative?
Gruß,
Andreas
Hallo,
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (2009=2.592 jährlich) sozialversicherungsfrei.
Alternativ wäre auch Riester möglich; hinsichtlich der möglichen Steuerersparnis tritt derselbe Effekt ein wie bei einer BAV.
Gruß Joerg Koenig
Hallo Andreas,
aber meine Bedenken mitgeteilt, weil sie deutlich über allen
Beitragsbemessungsgrenzen verdient, so dass die
Genau für diese Leute ist die bAV gedacht. Da die GRV nur bis zur BBG versichert, haben Leute mit höherem Einkommen eine noch größere Versorgungslücke, als Durchschnittsverdiener.
Sozialversicherungsersparnis bei ihr nicht zum Tragen käme.
Es geht doch um die Altersvorsorge und nicht um eine Ersparnis.
Liege ich richtig? Was ist die Alternative?
Ich wüßte keine.
Gruß
Nordlicht
Lieber Andreas,
Sie liegen vollkommen richtig, Ihre Kollegin wird, da sie über der BBG verdient voraussichtlich nicht von der Sozialversicherungsersparnis profitieren. Dennoch kann die BAV aus steuerlicher Sicht für Ihre Kollegin interessant sein, da sie bei ihrem Verdienst wahrscheinlich auch einen deutlich höheren Grenzsteuersatz haben wird als der Durchschnittsarbeitnehmer. Richtig ist auch, wie mein Vorschreiber erwähnt, dass ihre Rentenlücke gerade wegen ihres höhren Einkommens voraussichtlich deutlich höher als beim Normalbürger sein wird. Also muss sie aktiv werden. In welcher Form und Höhe das für sie am besten ist, ist von ihren individuellen Vorgaben abhängig. Dazu müsste eine individuelle Beratung erfolgen. Darüber hinaus kann ich pauschal nicht abschätzen, ob die BAV überhaupt ihre Lücke schließt, schließlich ist sie nur bis 4% der BBG also 2.592 € pro Jahr förderfähig. Falls sie noch keine pauschal versteuerte Direktversicherung nach § 40 EStG nutzt, kann sie diesen Betrag sogar noch mal um 1.800 € p.a. steuerfrei aufstocken. Auch Riester (evt. zusätzlich) wäre eine Alternative. Zu beachten ist natürlich die Inflexibilität der staatlich geförderten Produkte. Bei vielen „sehr gut Verdienern“ bietet sich daher häufig eine Kombination aus staatlich geförderten Produkten und rein privater Vorsorge an (z.B. um sich einen Ruhestand vor dem 60. Lebensjahr zu finanzieren).
Mit bestem Gruß
Anna Katharina Glaser
ich würde mich an der Stelle Ihrer Kollegin mal über eine Rürup Rente erkundigen, dort kann sie auch gleich eine steuerlich begünstigte BU mit einarbeiten - da Sie auch bei den EMR ev. BU Renten nur bis zur BBG Leistung bekommt.
ich würde mich an der Stelle Ihrer Kollegin mal über eine
Rürup Rente erkundigen
Für Arbeitnehmer ein super-Tipp !!
dort kann sie auch gleich eine steuerlich begünstigte BU
Das geht mit einer bAV auch.
Hat auch keiner gesagt dass es mit einer bAV nicht geht und ja es ist ein guter Tipp, da für besserverdienende Angestellte die Rürup Rente sehr interessant ist, nicht nur aus steuerlicher Sicht, sondern auch die HartzIV Sicherheit 
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die Rürup Rente sehr interessant ist, nicht nur aus
steuerlicher Sicht,
Das rechne mal bitte nach und vergleiche das mit den steuerlichen Auswirkungen einer bAV !!
sondern auch die HartzIV Sicherheit 
Na prima ! Darauf richte ich meine Altersvorsorge aus, wenn ich oberhalb der BBG verdiene.