bAV nach AG-Wechsel privat weiterführen?

Lieber Experte,nach einem Arbeitgeberwechsel stehe ich derzeit vor der Frage: soll ich meine alte, bisher wenig besparte bAV 2,25% beim neuen AG in einen neuen Vertrag 1,75% portieren und dabei keine neuen Abschlussgebüren haben oder diese privat aus dem Netto weiter besparen und zusätzlich einen neuen Vertrag beim neuen AG abschließen? Kann mir jemand weiterhelfen?

Bin für jeden Tipp dankbar!

BAV

Hallo brini222, das ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Nicht alle Versicherungen lassen sich privat weiterbezahlen, geht das überhaupt? Dann ist es eine Frage, ob Du beide Versicherungen weiterzahlen könntest, oder ob Du beim Weiterzahlen der einen auf die andere verzichten müßtest. Grundsätzlich ist BAV fast immer rentabler als privat, außer Du kannst auf eine Direktzusage umsteigen, die schlägt natürlich alles. Als nächstes ist dann die Frage zu stellen, wieviel in der alten BAV schon drin ist, ob da beim Auflösen oder Heraustransferieren überhaupt etwas übrig bleibt, in den ersten Jahren jedenfalls nicht sehr viel. Wichtig: Der Verlust bei Lebensversicherungen entsteht nicht beim Auflösen, sondern beim Abschluß, später sieht man ihn nur nicht mehr, weil er in den Erträgen untergegangen ist, am Anfang ist er offensichtlich. Und am Ende noch ein wenig bekannter Aspekt: Der sogenannte Garantiezins ist alles andere als garantiert. Wenn die Versicherung durch einen Gutachter belegt, daß der Zins nicht aufrecht erhalten werden kann, kann sie ihn ändern. Und eine Frage stellt sich mir noch: Wieso wird die Rückdeckung nicht einfach übergeleitet, sondern durch eine andere ersetzt? Das deutet darauf hin, daß in der Rückdeckung irgendein Mangel vorhanden ist, vermutlich ist weniger in der Versicherung drin, als drin sein sollte. Der neue Arbeitgeber muß nämlich die vom alten Arbeitgeber eingegangenen Verpflichtungen übernehmen und wehrt sich, wenn die Rückdeckung für diese Verpflichtungen, also die Versicherung, nicht ausreicht, weil er dann nämlich nachzahlen muß, was der andere verbockt hat. Jede Menge Fragen also, denen Du erst einmal nachgehen mußt. Viel Erfolg und schöne Grüße. Heidi.

Hallo Heidi,

die Weiterführung ist möglich, das habe ich schon geklärt.
Wenn ich mich für beide Versicherungen entscheide, würde ich beide jeweils mit einem geringeren Betrag besparen. Bei der neuen bAV fällt das weniger ins Gewicht, da es Förderungen durch den Arbeitgeber gibt. Allerdings werden diese vermutlich erst nach 5 Jahren unverfallbar.
Die alte Versicherung war als bAV eine Direktversicherung, ich weiß nicht was es wird wenn ich sie privat weiterführe? Sie enthält max. 500€. Meine Überlegung ist nun, ob es Sinn macht, dieses Geld zu Portieren und dadurch neue Abschlusskosten zu sparen, oder eben die neue Versicherung separat abzuschließen mit erneuten Kosten.
Ich bin nicht sicher, was mit Rückdeckung gemeint ist. Die Änderung des Zinses ist darauf zurückzuführen, dass ich bei einer Portierung die Versicherungsgesellschaft wechseln muss, da der neue AG keine bAV bei meiner Gesellschaft anbietet. Da am 01.01.2012 der Garantiezins gesenkt wurde, müsste ich diesen neuen akzeptieren.

Kannst du mir mit diesen zusätzlichen Informationen weiterhelfen?

Viele Grüße,
brini222

Hallo brini222,

einiges, was Du schreibst, paßt nicht richtig zusammen. Unter Portierung versteht man, daß die bestehende Versicherung übertragen wird, damit keine Verluste eintreten. Das ist der Sinn der Portierung. Darauf besteht ein Rechtsanspruch, auch wenn der Arbeitgeber diese Gesellschaft nicht nehmen will. Wegen eventueller Unterdeckungen müssen sich die beiden Arbeitgeber einigen. Ob Du Dir bei einem Arbeitgeberwechsel leisten kannst, das durchzusetzen ist eine andere Frage.

Unter Rückdeckung versteht man: Der Arbeitgeber verspricht Dir in der BAV eine Versorgung (deshalb heißt es betriebliche Altersvorsorge), zur Entlastung des Arbeitgebers wird als Rückdeckung eine Versicherung geschlossen, die die Verpflichtung übernimmt. Das hat zur Folge, daß der Arbeitgeber nachzahlen muss, wenn die Zusage nicht erreicht wird.

Die 5-Jahres-Frist für die Unverfallbarkeit gibt es nur bei Arbeitgeberleistungen. Zahlt der Arbeitnehmer selbst oder dazu, ist alles sofort unverfallbar. Deshalb machen Arbeitgeber, die Zuschüsse zahlen, gerne 2 Versicherungen.

Ansonsten: Die Beiträge zu teilen lohnt sich keinesfalls. Die BAV ist (fast) immer besser, als eine private Versicherung. Ausnahme ist nur, wenn jemand extrem viel verdient.

Wenn Du also eine echte Portierung nicht durchsetzen kannst, dann solltest Du die alte Versicherung beitragsfrei stellen (bei Auflösung fällt wegen der Kosten gar nichts mehr an) und mach eine neue. Solltest Du auch eine Direktzusage bekommen können oder Dein Arbeitgeber vielleicht an Rückstellungen interessiert sein, dann schreib mich noch einmal an.

Riskiere auf keinen Fall Deine neue Stelle, um eine echte Portierung durchzudrücken.

Schöne Grüße

Heidi

Eine bAV würde ich als gesetzlich Krankenversicherter nie privat weiterführen, also aus versteuertem und verbeitragten Einkommen weiterhin den Vertrag bezahlen.

In diesem Falle zahlen sie nämlich doppelt Sozialversicherungsbeiträge, denn in der Rente zahlen sie auf Ihre bAV-Rente ja volle ca. 18 %Krankenversicherung und Pflegeversicherung hierauf.

Eine Ausnahme gibt es für Privatzahler nur bei dem Durchführungsweg „Direktversicherung“. Da müssen allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Wie zum Beispiel Vertragsumschreibung.