Hallo brini222,
einiges, was Du schreibst, paßt nicht richtig zusammen. Unter Portierung versteht man, daß die bestehende Versicherung übertragen wird, damit keine Verluste eintreten. Das ist der Sinn der Portierung. Darauf besteht ein Rechtsanspruch, auch wenn der Arbeitgeber diese Gesellschaft nicht nehmen will. Wegen eventueller Unterdeckungen müssen sich die beiden Arbeitgeber einigen. Ob Du Dir bei einem Arbeitgeberwechsel leisten kannst, das durchzusetzen ist eine andere Frage.
Unter Rückdeckung versteht man: Der Arbeitgeber verspricht Dir in der BAV eine Versorgung (deshalb heißt es betriebliche Altersvorsorge), zur Entlastung des Arbeitgebers wird als Rückdeckung eine Versicherung geschlossen, die die Verpflichtung übernimmt. Das hat zur Folge, daß der Arbeitgeber nachzahlen muss, wenn die Zusage nicht erreicht wird.
Die 5-Jahres-Frist für die Unverfallbarkeit gibt es nur bei Arbeitgeberleistungen. Zahlt der Arbeitnehmer selbst oder dazu, ist alles sofort unverfallbar. Deshalb machen Arbeitgeber, die Zuschüsse zahlen, gerne 2 Versicherungen.
Ansonsten: Die Beiträge zu teilen lohnt sich keinesfalls. Die BAV ist (fast) immer besser, als eine private Versicherung. Ausnahme ist nur, wenn jemand extrem viel verdient.
Wenn Du also eine echte Portierung nicht durchsetzen kannst, dann solltest Du die alte Versicherung beitragsfrei stellen (bei Auflösung fällt wegen der Kosten gar nichts mehr an) und mach eine neue. Solltest Du auch eine Direktzusage bekommen können oder Dein Arbeitgeber vielleicht an Rückstellungen interessiert sein, dann schreib mich noch einmal an.
Riskiere auf keinen Fall Deine neue Stelle, um eine echte Portierung durchzudrücken.
Schöne Grüße
Heidi