Hallo,
eine Direktversicherung wird wegen Elternzeit der vers. AN beitragsfrei gestellt. Die Versicherungsgesellschaft belastet bei der Berechnung der beitragsfreien Versicherungssumme einen sogenannten Stornoabschlag.
- Ist das rechtens (Wenn NEIN bitte gesetzl. Quellen)?
- Muss die Vers.-Gesellschaft den Stornoabschlag bei Wiederaufnahme der Beitragszahlung wieder gutschreiben?