bAV: Vorrang eigenes Angebot neuer Arbeitgeber?

Hallo zusammen,

ein Arbeitnehmer „besitzt“ seit 2008 eine bAV in der Form einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung. Der AN wechselt den Arbeitgeber und will die bAV mitnehmen, also übertragen. Der neue AG will die Versicherung nicht auf sich übernehmen, weil er ein eigenes Angebot hat. Er verlangt nun, daß der AN „seine“ Versicherung kündigt/stilllegt/auflöst und sich bei der Gruppenversicherung des Unternehmens neu beteiligt. Wie genau das gehen soll, weiß der AG aber auch nicht. Kurz gesagt gewährt er nur Neuabschluß, ansonsten müsse der AN sehen wo er bleibt.

  1. Hat der AN das Recht, seine Versicherung übertragen zu bekommen? 2. Wenn nein, gäbe es wohl die Alternative das angesammelte Kapital von der einen Gesellschaft zur anderen des AG zu übertragen. Wie geht das, was muss wo beantragt werden?

Gruß
Jens

  1. Hat der AN das Recht, seine Versicherung übertragen zu bekommen?

Meines Wissens nein.

  1. Wenn nein, gäbe es wohl die Alternative das angesammelte Kapital von der einen Gesellschaft zur anderen des AG zu übertragen.

Das kann man nicht allgemeine beantworten, das hängt von den beteiligten Firmen und Tarifen ab.

Sollte der neue AG sich tatsächlich weigern, den bestehenden Vertrag zu übernehmen, ist die beste Möglichkeit ihn beitragsfrei zu stellen und beim neune AG eine neue bAV bei seinem Anbieter abzuschließen.

Hallo,

eine Übertragung bei einer Betrieblichen Altersvorsorge ist möglich.

nähere Informationen findet man hier -->

http://www.gdv.de/2011/09/abkommen-zur-uebertragung-…

Gruß Merger

Hallo,

der Arbeitgeber muss die Führung und/oder die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge ermöglichen. Allerdings bestimmt er alleine den Durchführungsweg und den Anbieter.

Es kann eine Übertragung Deines bisher gebildeten Kapitals erfolgen, vorausgesetzt des Unternehmen mit dem der neue AG zusammenarbeitet ist dem Abkommen (siehe Link Merger)beigetreten.

Den bestehenden Vertrag beitragsfrei zu stellen wäre nicht ok, da beim Abschluss eines gänzlich neuen Vertrages auch neue Vertriebs und Abschlusskosten entstehen würden, das ist bei dem alten Vertrag schon passiert. Um dies zu vermeiden kann das gebildete Kapital übertragen werden. Bei der richtigen Vorgehensweise fallen keine neuen Kosten mehr an

Greetz

Zahao