Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer „besitzt“ seit 2008 eine bAV in der Form einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung. Der AN wechselt den Arbeitgeber und will die bAV mitnehmen, also übertragen. Der neue AG will die Versicherung nicht auf sich übernehmen, weil er ein eigenes Angebot hat. Er verlangt nun, daß der AN „seine“ Versicherung kündigt/stilllegt/auflöst und sich bei der Gruppenversicherung des Unternehmens neu beteiligt. Wie genau das gehen soll, weiß der AG aber auch nicht. Kurz gesagt gewährt er nur Neuabschluß, ansonsten müsse der AN sehen wo er bleibt.
- Hat der AN das Recht, seine Versicherung übertragen zu bekommen? 2. Wenn nein, gäbe es wohl die Alternative das angesammelte Kapital von der einen Gesellschaft zur anderen des AG zu übertragen. Wie geht das, was muss wo beantragt werden?
Gruß
Jens