BAV - Welches Konzept besser?

Hallo,

von unserem Versicherungsmakler wurde ich auf eine BAV angesprochen.
Nachdem ich mich informiert habe, habe ich herausgefunden, dass es eine Arbeitnehmer und eine Arbeitgeber-finanzierte Betriebliche Altersvorsorge.
Was ist für mich besser bzw. welches Konzept ist für meinen Arbeitgeber überzeugender?
Habe ich richtig gelesen, dass die steuerlichen Vorteile wegfallen?

Mit freundlichen Grüßen

Azed

Hallo,

Was ist für mich besser bzw. welches Konzept ist für meinen
Arbeitgeber überzeugender?

Frag ihn! Er wird es nicht überzeugend finden, dass er Dir neben Deinem Gehalt auch noch zusätzliche eine bAV finanzieren soll. Oder vielleicht doch ? Alles eine Frage der Verhandlung.

Warum äußert sich Dein Versicherungsmakler nicht zu dieser Frage ?

Habe ich richtig gelesen, dass die steuerlichen Vorteile
wegfallen?

Nein, das Sozialversicherungsprivileg soll Ende 2008 fallen.

Mit freundlichen Grüßen

Nordlicht

Guten Tag Azed,
Ihr Anliegen ist etwas zu umfassend, als dass es hier mit allen Nuancen dargestellt werden könnte. Nur soviel: Neben der vom AG
und vom AN finanzierten BAV gibt es auch Mischformen, bei denen
beide in unterschiedlichen Anteilen einzahlen.
Die Frage, was nun besser ist, kann pauschal kaum beantwortet werden.
Denn dazu müssen fünf verschiedene Durchführungsweg jeweils nach
Vor- und Nachteilen sowohl für den AG als auch für den AN beleuchtet
werden. Ein Vorhaben, das nebenbei gesagt, regelmäßig in Sachgassen
führt, weil weder AG noch AN diese Regelungen durchdringen.
Im übrigen liegt die Wahl des Durchführungsweges und faktisch auch die
Auswahl des Versicherers beim Arbeitgeber. Insoweit ist es ein Stück weit müßig oder vergebliche Mühe, wenn Sie vorab Durchführungswege
oder Anbieter mit Ihrem Makler durchsprechen. Im Zweifel wird sich der AG für einen ihm genehmen Durchführungsweg bzw. für eine ihm genehme
Versicherungsgesellschaft entscheiden. Dass dabei Entscheidungsgründe eine Rolle spielen, die der AN nicht immer nachvollziehen kann, ist eine Eigenart in der BAV, die Sie hinnehmen müssen. Nur im Ausnahmefall hat der AN die freie Wahl für Durchführung und Anbieter.
Die gesetzliche Pflicht zum Abschluß mindestens einer Direktversicherung ist oft nur von nachrichtlicher Bedeutung.
Denn ein AN wird kaum darauf dringen, wenn sein AG das nicht möchte.
Betriebsklima und gutes Einvernehmen stehen darüber.
Mein Tip: Klären Sie zunächst mit Ihrem AG, was dieser zulässt und informieren Sie sich dann gezielt weiter.
Gruß
Günther

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

von unserem Versicherungsmakler wurde ich auf eine BAV
angesprochen.

Erstmal klären, ob alle Gesellschaften bei deiner Fa. zugelassen werden oder wenn nicht, welche Gesellschaft zugelassen wird !Klassisch ist die Pensionskasse oder Direktvers… Pensionsfonds haben sich nicht sonderlich durchgesetzt. Direktzusage (bilanzberührt) und Unterstützungskasse sind auch möglich ( i.d.R. für höhere Beträge als 210 EUR)

Nachdem ich mich informiert habe, habe ich herausgefunden,
dass es eine Arbeitnehmer und eine Arbeitgeber-finanzierte
Betriebliche Altersvorsorge.

Spässchen gemacht ! Eine Ag-finanzierte ist für dich immer besser, da die Kohle vom AG kommt und die Soz.vers.beiträge auch über 2009 eingespart werden können ! Die Frage stellt sich allerdings kaum - entweder zahlt dir dein AG die Kohle oder du wandelst von deinem bestehenden Gehalt um ! Bei der nächsten Gehaltserhöhung könntest du allerdings diesbzgl. mit deinem Chef sprechen. Wie gesagt max. 4% aus der RV-BBG = 210 EUR + 150 EUR ohne Soz,vers.ersparnis, wenn du keine alte DV (§40b)hast

Was ist für mich besser bzw. welches Konzept ist für meinen
Arbeitgeber überzeugender?

siehe oben und: Für deinen AG ist natürlich ein AG-finanzierte „überzeugender“ da er weiterhin AUCH keine Soz,vers.Beiträge entrichten muss, vorausgesetzt eine Gehaltserhöhungen steht fest und du gibst ihm die Möglichkeit diese als Ag-finanzierte betr.Altersvers. zu verwenden !

Habe ich richtig gelesen, dass die steuerlichen Vorteile
wegfallen?

Nein, allerdings hast du bei Rentenempfang eine volle nachgelagerte Versteuerung und KV-Beiträge zu zahlen, wenn du nicht PKV-versichert bist!

Mit freundlichen Grüßen

Azed

Auch !

Hallo,

Deine Frage ist so offen und umfangreich so dass man schriftlich m.E. keine sinnvolle Antwort geben kannst.

Versuche doch mal diesen link vom GDV. Hier kann man sich konstenfrei Infomaterial bestellen. Da gibt es auch eine Broschüre die die Unterschiede der Durchführungswege in der bav beschreibt. Ich finde das ist sehr viel einfach beschrieben

http://www.gdv.de/Hauptframe/index.jsp?navi=publikat…

LG

Sven