„doppelposting“ -> mit Link …
frage auch an alle RECHTskundler 
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…
Hallo,
wie ist denn deine Frage?
Gruß,
Francesco
Frage:
Wäre die von Fr. Ministerin der Bildung Schavan (BaWü) durch den in dieser Form durch den Landtag gebrachtes „Kopftuchverbot“-Gesetz verfassungskonform?
Oder würde es von der „badischen Hauptstadt“ wieder gekippt werden?
Stichwort für mich Gleichheitsgebot!
(und nicht bla bla bla „Unterdrückung von Frauen“)
Beachte Schavans betreffende Äusserungen über Islam, Judentum und Christentum und deren Symbole.
Gruß
Ali
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Hallo,
juristisch gibt es nichts an dem Gesetzesvorhaben auszusetzen. Die Absicht deckt sich mit den Forderungen des Bundesverfassungsgericht in dem berühmten Kopftuchurteil.
Wenn du dich politisch in dem beabsichtigten Gesetz nicht wiederfinden kannst, dann steht dies auf einem anderen Blatt.
Gruß,
Francesco
Hallo,
wieso deckt sie sich mit den Forderungen des BVG ?
Das BVG hat es den auferlegt dies zu lösen/entscheiden … nicht über das „wie“ !?
Sonst könnte überspitzt ja BaWü sagen:
Es ist also Ländersache, hmm dann verbieten wir doch generell Moslems an der Schule … also jeder der keine jüdische oder christl. Kleidung trägt fliegt! Somit hätten wir auch die überhöhte Anzahl der meisten "Ausländer an den Haupt- u. Realschulen gelöst!
BaWü darf trotzdem doch nicht einfach willkürlich verhalten.
Sie ist imme noch an die Landesverfassung und an das Grundgesetz gebunden !
Das das Urteil des BVG’s rechtens ist, zweifle ich doch gar nicht an!
Ich frage nur, ob das neue (geplante) Gesetzt Verfassungskonform sein kann!?!
Gruß
Ali
PS: Ob ich mich politisch in dem beabsichtigten Gesetz wiederfinde ist doch irrelevant!?! Rein prinzipiell bin ich sogar „für“ (unter anderem) das Gesetz. Nur nicht in der einseitigen Form!
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