Hallo,
im Zusammenhang mit der Beurlaubung jüd. Richter und Staatsanwälte in Bayern (ab dem 1.04.1933) bin ich auf das Bay. Kommisarische Gesamtministerium gestoßen. Im Internet findet sich zu dieser Einrichtung rein garnichts, weiß von euch jemand, was das genau war? Oder hat noch jemand Infos zur Entlassung jüd. Richter in Bayern zu der Zeit (Gesetzestexte,etc.)
Vielen Dank schonma
Felix
Hallo
Felix!
Unter der von Dir genannten Bezeichnung kannte ich bisher nichts.
Vielleicht ist ja das Folgende gemeint, (aber für 1933 geht es auch wieder nicht):
In dem komplizierten bayerischen Verhältnissen und Rivalitäten zwischen NSDAP, SA, Reichststatthalter und bayerischer Regierung sollte nach Bormans Plan dem Innen- und Kultusminister Wagner auch das Amt des Reichsstatthalters übertragen werden.
Aber Wagner wurde 1941/42 wegen seines Saufens dienstunfähig (+ 1944).
Am 1.11.1942 starb auch Ministerpräsident Siebert.
Nun konnte ein „Bayerisches Zentralministerium” gebildet werden: Auf Paul Giesler (Gauleiter von Westfalen-Süd) als Gauleiter von München-Oberbayern wurden die Regierungsämter des Ministerpräsidenten sowie des Finanz-, Innen-, Kultus- und Wirtschaftministerium vereinigt.
Meines Wissens hatte er diese Ämter bis zu seinem Selbstmord am 3.5.1945 inne.
Dass es im Zug der Gleichschaltung der Länder schon gleich zu einem kommissarischen oder provisorischen Gesamtministerium gekommen wäre, ist mit nicht bekannt. Aber für Hinweise wäre auch ich dankbar.
Schöne Grüße!
H.