Bayerische Landesverfassung

Huhu!

Ich suche den Artikel 131, Abs. 4 der bayereischen Landesverfassung in seiner aktuellen Form. Wer kann mir da helfen? mir langt es, wenn mir jemand sagen kann ob der Passus, dass Mädchen in Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besionders zu unterweisen sind noch so dasteht. Das war zumindest 1994 noch so …

Bye, Vanessa

Bayerische Verfassung
Hallöle Nes,

da haste’s:

Artikel 131

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln, sondern auch Herz und Charakter bilden.

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

(3) Die Schüler sind im Geiste der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinne der Völkerversöhnung zu erziehen.

(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders zu unterweisen.
(Hervorhebungen durch mich)

Das komplette Gesetz findest Du unter http://www.bayern.landtag.de/wissen/verf/verf_f.htm

Beste Grüße

Tessa

Huhu!

da haste’s:

Super! Danke!

(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der
Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders
zu unterweisen.

Hmmh, ich sollte einen Bayer heiraten *ggg*

Bye, Vanessa

(4) Die Mädchen und Buben sind außerdem in der
Säuglingspflege, Kindererziehung und Hauswirtschaft besonders
zu unterweisen.

Hmmh, ich sollte einen Bayer heiraten *ggg*

Und ihn dann verklagen, wenn er keine Windeln wechseln und nicht Staubsaugen kann? Oder seine Schule? :o)

gruß

Tomcat

Moin, Tessa!

Ist das Ding wirklich und wahrhaftig so in Kraft und am Wirken? Das kann doch echt nicht wahr sein… Das da noch keiner gegen geklagt hat *staun*

(1) Die Schulen sollen nicht nur Wissen und Können vermitteln,
sondern auch Herz und Charakter bilden.

Edle Ziele ham die Bayern da…

(2) Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott,

An dieser Stelle möchte ich kurz unterbrechen…
Könnte es sein, das hier irgendwie eine winzige Diskrepanz zum Deutschen Grundgesetz besteht? Schließlich heißt es im GG, Artikel 4 Abs.(1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich“.

Wie können sich dann die Bayern anmaßen, als oberstes Bildungsziel in ihrer Landesverfassung die „Ehrfurcht vor Gott“ festzuschreiben? Darf ich dann jetzt als Atheist nicht in Bayern leben? Oder will mir die Bayerische Verfassung etwa mein Recht auf Glaubensfreiheit absprechen? Das ist mir zu hoch…

Achtung vor
religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen,

Das ist okay, aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit…

Selbstbeherrschung,

Täte manchem gut…

Verantwortungsgefühl und

Wäre klasse, vor allem für Politiker…

Verantwortungsfreudigkeit,

Über Verantwortung freuen… *grübel*

Hilfsbereitschaft und

Aber immer doch…

Aufgeschlossenheit für alles Wahre,

Gern, bei mir immer…

Gute und Schöne und

Hmm. Was ist jetzt das Gute und Schöne? Die Definition dafür muß doch auch irgendwo zu finden sein…

Verantwortungsbewußtsein für Natur und Umwelt.

Aber klar doch.

Den Rest kommentier ich jetzt nich. Manchmal frage ich mich aber allen Ernstes, wer auf die Idee kommt, so einen Sch*** in eine Verfassung zu pinseln.

Ich sach ja, die spinnen, die Bayern…

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.
*dersichdiesesPostingnichverkneifenkonnte*

Hi!

Es ist schon interessant, wie manche Leute hier die bayerischen Grundwerte in den Dreck ziehen.
Zugegeben, Absatz 4 wurde bei uns in der Schule stark vernachlässigt, die Säuglingspflege lernte ich daheim bei meinem Bruder, aber der zugrunde liegende Gedanke wird hier durchaus gelebt.
Und dass einige Nicht-Bayern sich darüber mockieren, bestärkt mich persönlich nur noch in der Annahme, dass die bayerische Verfassung (nach der bereits erfolgten Streichung der Todesstrafe natürlich), auch wenn Bundesrecht dreimal Landesrecht bricht, ein guter Leitfaden sein kann.

Des weiteren ist die „Ehrfurcht vor Gott“ in keiner Weise eine Verletzung der Religionsfreiheit, da „Gott“ hier nicht näher definiert ist.

Grüße,

Mathias

Ich suche den Artikel 131, Abs. 4 der bayereischen
Landesverfassung in seiner aktuellen Form. Wer kann mir da
helfen? mir langt es, wenn mir jemand sagen kann ob der
Passus, dass Mädchen in Säuglingspflege, Kindererziehung und
Hauswirtschaft besionders zu unterweisen sind noch so dasteht.
Das war zumindest 1994 noch so …

Bye, Vanessa

Hi zurück,

Des weiteren ist die „Ehrfurcht vor Gott“ in keiner Weise eine
Verletzung der Religionsfreiheit, da „Gott“ hier nicht näher
definiert ist.

ach, und wenn ich Atheist bin? das heißt, ich glaube an KEINEN Gott. ja, stell Dir vor, das soll vorkommen. ich definiere Religionsfreiheit auch als die Freiheit, NICHT Ehrfurcht vor irgendeinem Gott zu haben!

Gruß
Queedin

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Theorie und Wirklichkeit
Hallo Dicker,

erstmal: reg dich ab *g*
Auch in Bayern herrscht eine große Diskrepanz zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit. Wir (und damit mein’ ich jetzt mal einfach so die Mehrheit aller Bayern) sehen das auch gelassen. Wenn dem nicht so wäre, was meinst, wie viele Klagen der bayerische Verfassungsgerichtshof so zu bearbeiten hätte, wenn die Leute vor allem auf die Erfüllung des Artikel 166 drängen würden?

Schau mal:

Artikel 166

(1) Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht unter dem besonderen Schutz des Staates.

(2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine auskömmliche Existenz zu schaffen.

(3) Er hat das Recht und die Pflicht, eine seinen Anlagen und seiner Ausbildung entsprechende Arbeit im Dienst der Allgemeinheit nach näherer Bestimmung der Gesetze zu wählen.

Fette Hervorhebung von mir. Das Recht auf Arbeit als einklagbares Recht? Schön wäre es, gell, angesichts der aktuellen Arbeitslosenzahlen…

Gruß
Uschi

Moin Uschi!

erstmal: reg dich ab *g*

Ich? Abregen? Ich bin doch gar nicht aufgeregt!? Bei solchen banalen Dingen bin ich sowas von gelassen… *ggg*

Auch in Bayern herrscht eine große Diskrepanz zwischen
Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit.

Oh Ha, sieh an :smile:
Doch wenn Text und Wirklichkeit voneinander abweichen, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ersteren… *g*

Wir (und damit
mein’ ich jetzt mal einfach so die Mehrheit aller Bayern)
sehen das auch gelassen.

Find ich gut, die Einstellung :smile:
Was meinst Du, wie gelassen ich als Nichtbayer das sehe *ggg*
Mir geht nur immer ein wenig die Galle über, wenn mir irgendein Gesetz vorzuschreiben versucht, vor wem ich in „Ehrfurcht“ zu erstarren hätte. Von mir aus soll ja jeder glauben was er will, aber ich will bittschön auch glauben, was ich will :smile:

Wenn dem nicht so wäre, was meinst,
wie viele Klagen der bayerische Verfassungsgerichtshof so zu
bearbeiten hätte, wenn die Leute vor allem auf die Erfüllung
des Artikel 166 drängen würden?

Keine Ahnung, was is denn 166?

Schau mal:

Ich schau mal :smile:

Artikel 166

(1) Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht
unter dem besonderen Schutz des Staates.

Weia! Das erklärt einiges :smile:
Wenn der Staat (in Form seiner Diener *g*) die Arbeit so gut beschützt, dann muß sich ja keiner mehr wundern, warum keine übrig ist, oder irre ich da *ggg*

(2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine

auskömmliche Existenz zu schaffen.

Uuuuiiiii! Das ist aber ein feiner Satz *gewaltigstaun*
Den werd ich doch gleich mal näher interpretieren… *g*

Fette Hervorhebung von mir. Das Recht auf Arbeit als
einklagbares Recht? Schön wäre es, gell, angesichts der
aktuellen Arbeitslosenzahlen…

Hier nun meine Interpretation des Satzes:

Was sagt uns dieser Satz? Jederman hat das Recht dazu, durch Arbeit Geld zu verdienen. Soweit, so schön… Ob Du dieses Recht wahrnimmst, ist doch aber Dein eigenes Problem, oder? Wo steht geschrieben, das mir jemand die Möglichkeit geben muß, dieses Recht wahrnehmen zu können? Denn niemand hat die Pflicht, mir einen Arbeitsplatz zu geben.
Von daher ist dieses Recht sicher unbestritten, niemand würde sich wagen, Dir dieses Recht abzusprechen :smile:

Das ist eine genauso überflüssige Paragraphenformulierung, wie wenn da stehen täte, Jederman hat das Recht im Lotto zu gewinnen.

Warum sollte also jemand wegen diesem § klagen?

Aber ist schon Recht, kann ja drin stehenbleiben in Eurer Bajuwarischen Verfassung :smile:

Gruß & Bye…

Der Dicke MD.
*dersinnlose§§trotzdemblödfindet*

war dieser punkt nicht auch ein teil der pisa-studie?? :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu!

Und ihn dann verklagen, wenn er keine Windeln wechseln und
nicht Staubsaugen kann? Oder seine Schule? :o)

Och nee, ich dachte eher, dass er das dann kann … schade, schade, schade … :wink:

Bye, Vanessa

Hi!

Des weiteren ist die „Ehrfurcht vor Gott“ in keiner Weise eine
Verletzung der Religionsfreiheit, da „Gott“ hier nicht näher
definiert ist.

ach, und wenn ich Atheist bin? das heißt, ich glaube an KEINEN
Gott. ja, stell Dir vor, das soll vorkommen. ich definiere
Religionsfreiheit auch als die Freiheit, NICHT Ehrfurcht vor
irgendeinem Gott zu haben!

Dann kannst Du ja eine etwas freiere Interpretation wählen und beispielsweise die „Ehrfurcht vor Dir selbst“ als erstrebenswerten moralischen Geisteszustand lt. Verfassung wählen…

Wie gesagt, das ist Teil der Kultur, da musst Du m.E. durch.
Was juckt es Dich denn auch im Alltag?

Grüße,

Mathias