Moin Uschi!
erstmal: reg dich ab *g*
Ich? Abregen? Ich bin doch gar nicht aufgeregt!? Bei solchen banalen Dingen bin ich sowas von gelassen… *ggg*
Auch in Bayern herrscht eine große Diskrepanz zwischen
Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit.
Oh Ha, sieh an 
Doch wenn Text und Wirklichkeit voneinander abweichen, stellt sich die Frage nach dem Sinn des Ersteren… *g*
Wir (und damit
mein’ ich jetzt mal einfach so die Mehrheit aller Bayern)
sehen das auch gelassen.
Find ich gut, die Einstellung 
Was meinst Du, wie gelassen ich als Nichtbayer das sehe *ggg*
Mir geht nur immer ein wenig die Galle über, wenn mir irgendein Gesetz vorzuschreiben versucht, vor wem ich in „Ehrfurcht“ zu erstarren hätte. Von mir aus soll ja jeder glauben was er will, aber ich will bittschön auch glauben, was ich will 
Wenn dem nicht so wäre, was meinst,
wie viele Klagen der bayerische Verfassungsgerichtshof so zu
bearbeiten hätte, wenn die Leute vor allem auf die Erfüllung
des Artikel 166 drängen würden?
Keine Ahnung, was is denn 166?
Schau mal:
Ich schau mal 
Artikel 166
(1) Die Arbeit ist die Quelle des Volkswohlstandes und steht
unter dem besonderen Schutz des Staates.
Weia! Das erklärt einiges 
Wenn der Staat (in Form seiner Diener *g*) die Arbeit so gut beschützt, dann muß sich ja keiner mehr wundern, warum keine übrig ist, oder irre ich da *ggg*
(2) Jedermann hat das Recht, sich durch Arbeit eine
auskömmliche Existenz zu schaffen.
Uuuuiiiii! Das ist aber ein feiner Satz *gewaltigstaun*
Den werd ich doch gleich mal näher interpretieren… *g*
Fette Hervorhebung von mir. Das Recht auf Arbeit als
einklagbares Recht? Schön wäre es, gell, angesichts der
aktuellen Arbeitslosenzahlen…
Hier nun meine Interpretation des Satzes:
Was sagt uns dieser Satz? Jederman hat das Recht dazu, durch Arbeit Geld zu verdienen. Soweit, so schön… Ob Du dieses Recht wahrnimmst, ist doch aber Dein eigenes Problem, oder? Wo steht geschrieben, das mir jemand die Möglichkeit geben muß, dieses Recht wahrnehmen zu können? Denn niemand hat die Pflicht, mir einen Arbeitsplatz zu geben.
Von daher ist dieses Recht sicher unbestritten, niemand würde sich wagen, Dir dieses Recht abzusprechen 
Das ist eine genauso überflüssige Paragraphenformulierung, wie wenn da stehen täte, Jederman hat das Recht im Lotto zu gewinnen.
Warum sollte also jemand wegen diesem § klagen?
Aber ist schon Recht, kann ja drin stehenbleiben in Eurer Bajuwarischen Verfassung 
Gruß & Bye…
Der Dicke MD.
*dersinnlose§§trotzdemblödfindet*