Bayerische MediengServicegesellschaft mbH BayMS

Hallo,
ich bekomme immer wieder Zahlungsaufforderungen von der o.g. GmbH !?!
Sie verlangen Teilnehmerentgelt nach Art. 33 Abs. 3 des Bayer. Mediengesetzes. Summe: 24,-- DM pro Jahr.
Wer kann mir den rechtlichen Aspekt näher aufzeigen bzw. für was bezahle ich überhaupt?
Danke
MAX

Hallo Max,

Art. 33 BayMG gilt für Betreiber von Kabelanlagen. Gemäß Art. 33 Abs. 4 BayMG wird ein Teilnehmerentgelt erhoben für Betreiber, die Wohneinheiten mit Fernseh-oder Rundfunkprogrammen versorgen. Das Entgelt beläuft sich je Wohneinheit und Monat auf DM 2.-. Die Bay. MedienServiceges. ist wohl in dem Fall mit dem Einzug dieses Entgelts beauftragt.

Hoffe Dir damit geholfen zu haben,
viele Grüße,

Bettina

Hallo Bettina,
danke für die schnelle Antwort.
Vielleicht kannst du mir noch deffinieren, was ein Betreiber einer Wohnanlage ist.
Mein Haus hat 3 Wohneinheiten, wovon eine von mir genutzt wird.
Trifft das dann auf mich zu??
Danke
MAX

Hallo Max,

nach Art. 33 Abs. 4 BayMG wird das Entgelt nur für Betreiber erhoben, wenn die Kabelanlage der Verbreitung von Rundfunkprogrammen in mindestens 10 Wohneinheiten dient. Demnach trifft das Gesetz nicht für Dich zu.

Bettina

Hi Bettina,
ich hab heute nochmal auf den Bescheid gesehen und bemerkt, daß sich die Leute auf den §3 berufen. Weisst du, was da drinsteht?
Danke
Tschau
MAX

Hi Max,

Art. 3 BayMG ?? Das ist keine Anspruchsgrundlage für eine Gebührenerhebung. Ist mir unverständlich, wie sich die BayMedien… darauf berufen will ?
Welcher Absatz von Art. 3 ?

Bettina

MAX