Darf ein bayerischer Personalrat ohne Mitbestimmung innerhalb der eigenen Dienststelle - ohne Wechsel des Dienstortes - aber mit Zuweisung einer in wesentlichen Punkten neuen Aufgabe einfach umgesetzt /versetzt werden?
ERGÄNZUNG:
Das Gehalt soll nicht gekürzt werden. Muss dem betroffenen Personalratsmitglied diese Umsetzung/Versetzung schriftlich mitgeteilt werden oder reicht es aus, dass der zuständige Abteilungsleiter dies nur mündlich anordnet? Wer kann vielleicht auch auf das BayPVG verweisen?
Darf ein bayerischer Personalrat ohne Mitbestimmung innerhalb
der eigenen Dienststelle - ohne Wechsel des Dienstortes - aber
mit Zuweisung einer in wesentlichen Punkten neuen Aufgabe
einfach umgesetzt /versetzt werden?
Warum nicht?
zumindest als Beamter hatte man noch nie einen Anspruch drauf ewig am gleichen Schreibtisch zu sitzen und die nächsten 45 Jahre dasselbe zu tun.
Hallo Kollege,
kenne das BayPVG nicht. Meine Erfahrung sagt mir aber, dass eine Umsetzung/ Versetzung, wie bei jedem anderen Arbeitnehmer auch, möglich ist.
Einschränkung:
Das PR-Mitglied würde aufgrund der Versetzung seine Mitgliedschaft im PR verlieren. Könnte sein, wenn dies mit dem Wechsel des Arbeitsortes verbunden ist und er dadurch nicht mehr Mitglied eines örtlichen PR wäre. Dann geht das nach meiner Meinung nur mit Einverständnis des PR-Mitglieds.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]